Corona-Krise

Polizei: Keine Grenzöffnung für radelnde Schüler der Pattburger Schule

Polizei: Keine Grenzöffnung für radelnde Schüler

Polizei: Keine Grenzöffnung für radelnde Schüler

Pattburg/Padborg
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Wegen der Corona-Krise darf der Pattburger Grenzübergang weder mit Auto noch mit Fahrrad passiert werden. Foto: Karin Riggelsen

Einige Schüler und eine Lehrkraft der Deutschen Schule Pattburg mit Wohnsitz in Harrislee könnten mit dem Fahrrad über den Pattburger Grenzübergang bequem und schnell zur Schule kommen. Der Übergang ist wegen der Corona-Krise aber geschlossen. Mit einer Sondererlaubnis ist nicht zu rechnen, so die Polizei.

Landwirte mit Flächen auf beiden Seiten der Grenze haben in der Corona-Krise eine Sondererlaubnis bekommen und dürfen über kleine Grenzübergänge fahren, die eigentlich gesperrt sind. 

Einige Schüler und eine Lehrerin der Deutschen Schule Pattburg mit Wohnsitz in Harrislee hätten auch gern eine Sondergenehmigung, um mit Fahrrad über den gesperrten Pattburger Übergang zur Schule zu fahren, anstatt einen Umweg über den für Grenzpendler geöffneten Krusauer Übergang in Kauf zu nehmen.

Eine Ausnahmegenehmigung komme in diesem Fall aber nicht in Betracht, so Helle Lundberg, Pressesprecherin der Polizei für Südjütland und Nordschleswig. 

Man könne den Wunsch der Pattburger Schule bzw. der Schüler nach einer Sondererlaubnis gut verstehen, so Lundberg. Die Sache könne aber nicht mit der Genehmigung der Landwirte gleichgestellt werden. „Bei dieser Sondererlaubnis geht es unter anderem um Lebensmittel und um die Sicherstellung der Versorgung. Das ist eine ganz andere Ausgangssituation“, so Helle Lundberg.

Es geht nur über Krusau

Im Fall der Pattburger Schüler sehe man eine Dringlichkeit „bei allem Verständnis“ nicht ausreichend gegeben, da immer noch über die Krusauer Grenze gefahren werden kann. Es sei umständlicher, aber zumutbar. 

Wenn die Eltern aus Deutschland sich dazu entschließen, ihre Kinder lieber mit dem Auto über die Grenze zur Schule zu fahren, dann gibt es ein weiteres Problem. Laut Lundberg fällt der Transport bei den Eltern nicht in die Kategorie „anerkennenswerter Grund“, wenn sie nicht in Dänemark arbeiten oder anderweitig als Grenzpendler anerkannt sind. 

Die Kinder müssten an der Grenze abgesetzt werden und von dort dann weiter zur Schule. Entweder allein oder sie werden von jemandem auf dänischer Seite abgeholt. 

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