Wasserwirtschaft

Zweifel an Besetzung des Wasserwerkvorstandes

Zweifel an Besetzung des Wasserwerkvorstandes

Zweifel an Besetzung des Wasserwerkvorstandes

Bülderup/Bylderup
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Foto: Roland Weihrauch/dpa (Symbolfoto)

Reicht eine Vollmacht aus, um einen Vorstandsposten im Wasserwerk Bülderup-Lendemark zu besetzen? Ein Bürger aus Bülderup sagt nein. Der Verband der dänischen Wasserwerke sieht das etwas anders.

Auf der Generalversammlung des Wasserwerks Bülderup-Lendemark im Februar vergangenen Jahres hat Thorkild Iversen aus Bülderup bereits moniert, dass zwei Vorstandsmitglieder gar nicht im Vorstand sitzen dürften. Diesen Vorwurf wiederholte er am Dienstag in einem Leserbrief.

Die beiden Vorstandsmitglieder seien nicht selbst Grundeigentümer, sondern vertreten ihre Ehepartner per Vollmacht im Wasserwerkverein, argumentiert er.  Für einen Vorstandsposten reiche das nicht aus, so Thorkild Iversen. 

Er habe sich juristisch erkundigt und sei nach wie vor davon überzeugt, dass die Zusammensetzung des Vorstandes nicht rechtens sei. Er werde es auf der Generalversammlung im Februar erneut zur Sprache bringen, so Iversen zum „Nordschleswiger“.

Auch der in die Kritik geratene Vorstand hat sich nach den Regularien erkundigt und sich an den Verband der dänischen Wasserwerke gewandt. Das geht unter anderem aus dem Protokoll der Generalversammlung hervor.

Satzung anpassen

Beim dänischen Verband sieht Camilla Falk von der Rechtsabteilung keinen unmittelbaren Verstoß gegen das Vereinsrecht. Wie sie dem „Nordschleswiger“ sagte, spreche vieles dafür, dass eine Vollmacht eines Ehepartners ausreiche, um die Interessen nicht nur als Mitglied, sondern auch als Vorstandsmitglied zu vertreten.

Im Streitfall könnten darauf letztendlich nur die Gerichte eine Antwort geben. „Um solch eine Situation aus dem Weg zu gehen, raten wir den Wasserwerken, ihre Satzung entsprechend anzupassen“, so Camilla Falk. Auf der Homepage habe man dafür eigens Informationen bereitgestellt, so die Mitarbeiterin.

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