Funktionierende Demokratie

Countdown für Folketingswahl in Tondern läuft

Countdown für Folketingswahl in Tondern läuft

Countdown für Folketingswahl in Tondern läuft

Tondern/Tønder
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Die Juristin der Kommune Tondern, Merete Torré Lauridsen (l.), lieferte den am Dienstag, 1. November, in den 22 Wahllokalen in der Kommune anwesenden Teams detaillierte Informationen, damit die Parlamentswahlen korrekt ablaufen können. Foto: Volker Heesch

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Die Teams der 22 Stimmlokale sind von der Juristin der Kommunalverwaltung, Merete Torré Lauridsen, für den ordnungsgemäßen Ablauf der Parlamentswahlen am Dienstag, 1. November, eingestimmt worden. Wegen Energieeinsparmaßnahmen wurde Wahlbeigeordneten Mitnahme warmer Bekleidung empfohlen.

„Einige von euch kommen nun bereits zum dritten Mal innerhalb eines Jahres als Wahlvorsteherinnen und -vorsteher zum Einsatz“, erklärte die für die ordnungsgemäße Durchführung der Folketingswahl am 1. November in der Kommune Tondern zuständige Juristin Merete Torré Lauridsen bei der Begrüßung der „Teams“ der 22 Abstimmungslokale beim Informationstreffen im Rathaus der Wiedaustadt. Sie spielte auf die Kommunalwahlen im November 2021, die Volksabstimmung über die EU-Vorbehalte am 1. Juni und die nun am Dienstag anstehende Parlamentswahlen an.

Fast alle Wahllokale am selben Ort wie bisher

„Für uns ist der Startschuss für die Wahl bereits gefallen“, so Torré Lauridsen, die darauf hinwies, dass bis auf Wodder, ganz im Norden der Kommune, mit dem Sportzentrum ein neues Wahllokal eingerichtet werden musste, weil der örtliche Gasthof geschlossen worden ist, wo bisher die Stimmabgabe erfolgte. Mit Lichtbildern und Videos wurden den Wahlvorständen und Wahlsekretärinnen und -sekretären die Wahlprozeduren erläutert und Hinweise gegeben, wie der Betrieb in den Wahllokalen abzulaufen hat – und wie die Stimmzettel nach Schließung der Wahllokale um 20 Uhr zu bewerten und zu zählen sind.

Wahlagitation an und in Wahllokalen untersagt

Es gilt auch der Grundsatz, dass um die Wahllokale herum und in den Wahllokalen jede Form der Wahlagitation untersagt ist. „Ordnung muss sein“, lautete das in deutscher Sprache vom erfahrenen Wahlvorsteher Casper Hardegård unterstrichene Motto vor, während und nach den Wahlhandlungen am kommenden Dienstag.

Beim Infotreffen waren viele erfahrene Wahlvorstände dabei, die sich auch gegenseitig Tipps gaben. Foto: Volker Heesch

 

Er hatte während der vielen detaillierten Erläuterungen in einem kleinen Vortrag die Grundregeln bei den Wahlen eingeschärft und praktische Tipps gegeben, damit alles nach demokratischen Grundsätzen abläuft. Immerhin stehen auf den Stimmzetteln in der Kommune Tondern nicht weniger als 129 Namen.

 

Genaue Dokumentation

Die Teams in den Wahllokalen sorgen auch dafür, dass alle Besonderheiten dokumentiert werden, benutzte Materialien werden verwahrt, damit Nachprüfungen möglich sind, wenn beispielsweise bei der Feinzählung der Stimmen in Tondern am 2. November Unregelmäßigkeiten entdeckt werden.

 

Energieeinsparung in großen Hallen

Aus der Runde der Wahllokalteams kam auch ein besonderes Thema in diesem Herbst zur Sprache: Wie steht es mit den Temperaturen in den Wahllokalen? Dazu sagte Merete Torré Lauridsen, dass das in den großen Hallen eine Rolle spielen könnte, in denen nach den Energiesparvorschriften die Temperatur auf 19 Grad gesenkt worden ist. „Deshalb raten wir allen Wahllokalteams, sich wärmende Bekleidung mitzubringen“, so die Juristin.

Langer Arbeitstag in Sicht

Die Wahllokalteams, neben Repräsentanten, die von den Fraktionen im Kommunalparlament vorgeschlagen worden sind, gehören dazu auch Repräsentanten der Wählerschaft und die Sekretärinnen und Sekretäre der Kommune, haben am Dienstag einen sehr langen Arbeitstag. Erst nach Mitternacht dürften alle Stimmen ausgezählt und die Ergebnisse durchgegeben sein.

Dienstag Wahlcafé im Rathaus

Am Wahlabend lädt die Kommune Tondern zu einem Wahlcafé im Rathaus in Tondern ein. Und es gab einen weiteren Hinweis an die Wahllokalteams und die gesamte Wählerschaft: Die Stimmenauszählung in den Wahllokalen ist öffentlich. Alle Wählerinnen und Wähler haben das Recht, diese zu „überwachen“.

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