Lokalpolitik

Kommune hat kein Interesse an der Hoyer-Schleuse

Kommune hat kein Interesse an der Hoyer-Schleuse

Kommune hat kein Interesse an der Hoyer-Schleuse

Hoyer/Højer
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Die Hoyer-Schleuse wurde Mitte des 19. Jahrhunderts zum Schutz vor Sturmfluten gebaut (Archivfoto). Foto: Ulrik Petersen

Der Deichverband der Tonderner Marsch hätte der öffentlichen Hand gerne das historische Bauwerk für einen Appel und ein Ei überlassen. Der Finanzausschuss der Kommune Tondern sagt Nein danke.

Als Besitzer der Hoyer-Schleuse muss der Deichverband für die Tonderner Marsch auch die Kosten bezahlen, die mit der Instandhaltung des historischen Bauwerkes verbunden sind. Großes Interesse, die Schleuse, Baujahr 1859-1861, zu behalten, haben die Kooginspektoren nicht mehr.  

Kommune ist gerne behilflich

Daher  wurde der Kommune vorgeschlagen, dass sie die Schleusenverantwortung übernimmt. Doch der Finanzausschuss hat auf seiner jüngsten Sitzung den Kopf geschüttelt und das Angebot abgelehnt.
„Wir möchten die Schleuse nicht übernehmen, wollen dem Deichverband aber behilflich sein, Geld für die Instandhaltung durch eine externe Finanzierung aufzutun“, erklärte Bürgermeister Henrik Frandsen (Tønder Listen) nach der Ausschusssitzung.

Sowohl die Schleuse als auch der alte Hoyer-Deich stehen unter Denkmalschutz. Daher meint der Deichverband, dass er nicht für die Instandhaltung unter Schutz stehender Anlagen zuständig sei. Die Schleuse sei ein populäres Ziel für Urlauber. Eine gründliche Instandsetzung habe sie aber nötig. Die dafür anfallenden Ausgaben lägen aber außerhalb des Arbeitsbereichs des Deichverbands, heißt es im Antrag.
 

Die beiden Schleusen, der vorgeschobene Deich bei Hoyer und das Wattenmeer sind beliebte Ausflugsziele. Foto: Brigitta Lassen


Die Kommune verweist darauf, dass die Schleuse seit 1922 in den Satzungen und dem Betriebshaushalt des Deichverbands auftaucht. Daher bleibe die Instandhaltung auch die Aufgabe des Verbands. Für die Tilgung der Ausgaben würde eine Deichsteuer erhoben. Der Verband hätte das Recht und die Pflicht, diese Ausgaben zu bezahlen. Der Betrieb privater Anlagen sei grundsätzlich keine kommunale Aufgabe.

Sonst könnten auch die fünf anderen Deichverbände und zwei Schöpfgemeinschaften (Pumpelag) erwarten, dass die Kommune ihre technischen Anlagen übernimmt. Eine Schönheitskur, andere Verschönerungsprojekte und Vorhaben, die den Tourismus ankurbeln, lägen außerhalb der Zuständigkeit des Deichverbands, unterstreicht die Kommune.

Durch die alte Schleuse strömt das Wasser der Wiedau auch nach der Eindeichung des Margrethenkoogs und Errichtung der Wiedauschleuse (1978-1982) in Richtung Nordsee.

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