Deutsche Minderheit

2020 wohl mit Dannebrog auf dem Knivsberg

2020 wohl mit Dannebrog auf dem Knivsberg

2020 wohl mit Dannebrog auf dem Knivsberg

cvt/dt
Apenrade/Aabenraa
Zuletzt aktualisiert um:
Der Dannebrog weht im Wind
Foto: Markus Winkler/Unsplash

Wenn die Minderheit 100 Jahre Bestehen feiert, wird auch mit hohem dänischen Besuch gerechnet. Dies solle auch mit dem Hissen der dänischen Nationalflagge markiert werden, sagt Minderheiten-Chef Jürgensen.

Nach der Debatte über Sondergenehmigungen für das Hissen ausländischer (zum Beispiel der deutschen) Flaggen in Dänemark, haben sich Leser  bei uns gemeldet und angemerkt, dass  auf dem Knivsbergfest  neben der schleswig-holsteinischen, der bundesdeutschen und der Flagge des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN) kein Dannebrog geweht habe.

Hinrich Jürgensen, Hauptvorsitzender des BDN, wollte auf Nachfrage zu dem Umstand keinen weiteren  Kommentar abgeben – sagte jedoch: „Wenn wir Staatsbesuch haben, dann möchten wir das gerne hervorheben, indem wir die Gäste, sowohl aus Dänemark als auch aus Deutschland, mit der jeweiligen Nationalfahne begrüßen.“

Da für das Jubiläumsjahr 2020 auf den Besuch von Regierungschefin Mette Frederiksen (Soz.) und andere Vertreter der großen Politik gehofft wird, ist also davon auszugehen, dass dann auch der Dannebrog auf dem Berg wehen wird.  Zudem soll sich der BDN-Hauptvorstand in Kürze mit dem Thema grundsätzlich befassen.

Das sagen die Regeln – in der Regel...

Die offiziellen Vorschriften lassen der Polizei übrigens einen gewissen Spielraum in der Auslegung. Denn dort ist von „In der Regel“ die Rede, und von einer Ausnahme – die sich aber darauf bezieht, dass überhaupt nach genannter Regel verfahren wird.

Auf der Internetseite des dänischen Justizministeriums heißt es: „Es ist in Dänemark nicht erlaubt, ohne Erlaubnis der Polizei mit anderen Nationalflaggen als der dänischen zu flaggen. Man darf jedoch gerne mit der grönländischen Flagge, der färöischen Flagge, der Flaggen der nordischen Länder  und der UN- und der EU-Flagge ohne Erlaubnis flaggen.“

Weiter heißt es: „Dieses Verbot umfasst nicht Personen, die eine Genehmigung erhalten haben, die Flagge eines fremden Staates zu hissen. (...) Die Genehmigung zum Flaggen mit Flaggen anderer Staaten wird von der Polizei erteilt. In der Regel wird eine Genehmigung die Bedingung erhalten, dass zugleich die dänische Flagge von mindestens gleicher Größe und an einem nicht weniger hervorragenden Platz gehisst wird.“

Und weiter: „Von dieser Bedingung kann gegebenenfalls abgewichen werden, falls der Bewerber nur über einen Flaggenmast verfügt (...).“  In der entsprechenden Rechtsvorschrift ist anstelle von „in der Regel“ von „soll“ (bør) die Rede.

 

Mehr lesen