Corona-Maßnahmen

Grenzpendler durch 72-Stunden-Test herausgefordert

Grenzpendler durch 72-Stunden-Test herausgefordert

Grenzpendler durch 72-Stunden-Test herausgefordert

Apenrade/Kopenhagen
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Der Grenzübergang in Krusau/Kruså Foto: Karin Riggelsen

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In Kopenhagen hat man dieses Mal versucht, sich besser auf die Erfordernisse des Grenzlandes einzustellen. Dennoch sind Grenzpendler, die von Deutschland aus nach Dänemark zur Arbeit fahren, durch die Regel, spätestens nach 72 Stunden einen neuen, negativen Corona-Test vorweisen zu müssen, herausgefordert.

Grenzpendler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein müssen seit dem 17. Februar einen negativen Corona-Test vorweisen, der maximal 72 Stunden alt ist, um zur Arbeit nach Dänemark einzureisen.

Damit gelten für sie zwar erleichterte Einreiseregeln, denn normalerweise verlangen die dänischen Behörden von sämtlichen Personen bei der Einreise einen negativen Corona-Test, der maximal 24 Stunden alt sein darf.

Dennoch stellt die Forderung nach einem maximal 72 Stunden alten Test viele Grenzpendler vor eine Herausforderung.

Am Montagmorgen keine Einreise ohne erneuten Test

Ute Eigenmann, Schulleiterin der Deutschen Schule Buhrkall (Burkal), kann davon inzwischen ein Lied singen. „Das Problem ist, dass unsere Kollegen aus Deutschland am Montagmorgen nicht einreisen können, wenn sie sich nicht selber am Wochenende in Handewitt testen lassen“, erläutert sie die Problematik.

Momentan nutzen sie nämlich das Testangebot an der deutschen Schule. Dort schickt die Kommune zweimal wöchentlich eine Krankenschwester vorbei, die die Tests montags und donnerstags im Zeitraum von 8.30 bis 9.15 Uhr durchführt.

„Das klappt sehr gut, und unsere Grenzpendler nehmen das Testangebot gerne an“, sagt Ute Eigenmann.

Das Problem dabei ist nur: Ein am Donnerstagmorgen durchgeführter Test ist am Sonntagmorgen ungültig, denn dann sind die 72 Stunden vergangen, die als Gültigkeitsdauer von offizieller Seite festgelegt worden ist.

Pragmatische Lösung wäre 96-Stunden-Frist

Und das bedeutet, dass die vier aus Deutschland kommenden Lehrkräfte dann am Montagmorgen keinen gültigen negativen Corona-Test vorweisen können, wenn sie die Grenze nach Dänemark passieren wollen. Es sei denn, sie haben sich am Wochenende zum Schnelltestzentrum nach Handewitt begeben und sich dort einem weiteren Schnelltest unterzogen.

Damit kommen sie dann aber auf drei Tests pro Woche. Nun lautet die offizielle Losung aber „zwei Tests in der Woche“. Deshalb hat Ute Eigenmann einen Vorschlag: „Ich habe mal ganz pragmatisch gedacht. Wäre es nicht in Ordnung, dass die Kollegen aus Deutschland, wenn sie zweimal die Woche in der Schule getestet werden, dann eine Bescheinigung bekommen könnten, dass der nächste Test erst nach 96 Stunden durchgeführt zu werden braucht?“, fragt sich die Schulleiterin.

Abena-Direktor: Gesundheitlich sinnvoll, logistisch herausfordernd

Auch bei Abena in Apenrade (Aabenraa) kommt eine Reihe der Mitarbeiter täglich über die Grenze von Deutschland zur Arbeit.

Der Direktor von Abena, Erik Barsøe Bohsen, sagt gegenüber dem „Nordschleswiger“, dass das Unternehmen beschlossen hat, seine Mitarbeiter selber zu testen. „Wir testen dienstags und donnerstags, aber wir können so die 72-Stunden-Regel nicht lösen. Wir können nämlich nicht am Sonntag testen, das bekommen wir logistisch nicht hin“, sagt er.

Für die Tests wurden extra eigene Krankenschwestern angestellt. Statt den Arbeitsplatz verlassen zu müssen, um nach Rothenkrug (Rødekro) zum Testzentrum zu fahren, kann der Test so inerhalb von drei Minuten abgewickelt werden. Dies trage nach Auffassung des Abena-Direktors erheblich zur Steigerung der Effektivität bei.

„Natürlich glauben wir, dass die Empfehlungen der Gesundheitsbehörde richtig und sinnvoll sind. Aber nur von einem logistischen Gesichtspunkt aus betrachtet, sind sie herausfordernd. Wir können nicht mit einem dritten Test helfen“, sagt Erik Barsøe Bohsen.

Justizministerium

Auf Anfrage des „Nordschleswigers“ verweist man beim Justizministerium lediglich auf die Notwendigkeit verschärfter Einreiserestriktionen angesichts der aktuellen Infektionslage, so wie sie von Justizminister Nick Hækkerup (Soz.) bereits am 17. Februar erläutert wurden.

Hier begründete der Minister in einem Pressestatement die strengen Testanforderungen mit der Verbreitung neuer Virusmutationen, die ein höheres Ansteckungsrisiko mit sich bringen: „Neue Varianten bedrohen eine stufenweise Wiedereröffnung der Gesellschaft. Vor dem Hintergrund der Empfehlungen unserer Behörden verschärfen wir deshalb ab dem 17. Februar die Test- und Isolationsmaßnahmen für Personen, die aus dem Grenzland nach Dänemark einreisen, sodass wir die Möglichkeit für eine Kontaktnachverfolgung und Eindämmung der Infektion verbessern“, so Hækkerup.

Darüber hinaus habe man zum jetzigen Zeitpunkt keinen weiteren Kommentar, wie ein Pressesprecher des Justizministeriums dem „Nordschleswiger“ am Freitagnachmittag mitteilte.

Grenzpendler werden deshalb bis auf Weiteres wohl kaum um einen dritten Test herumkommen.

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