Corona-Pandemie

Abgeordnete werben für Impfpflicht ab 50

Abgeordnete werben für Impfpflicht ab 50

Abgeordnete werben für Impfpflicht ab 50

dpa
Berlin
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Eine Spritze mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer am Empfang einer Arztpraxis. Foto: Sina Schuldt/dpa

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Ob es eine Impfpflicht gegen Corona im Herbst geben wird, ist offen. Nun liegt ein auf Ältere zielender Entwurf vor - die Autoren richten zugleich einen Appell an eine andere Gruppe von Abgeordneten.

Mit dem Gesetzesentwurf für die mögliche Einführung einer Impfpflicht ab 50 Jahren liegt die dritte ausformulierte Position einer Abgeordnetengruppe zu dem umstrittenen Thema vor.

Zunächst sollen der Gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann zufolge alle noch nicht geimpften oder genesenen Personen ab 18 verpflichtend beraten werden. Dann soll eine Impfpflicht für Personen ab 50 Jahren eingeführt werden - aber nur «unter Vorbehalt einer Bewertung der Situation im Herbst 2022», heißt es in dem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Entwurf.

Der Entwurf soll ebenso wie ein Entwurf für eine Impfpflicht ab 18 sowie ein Antrag gegen eine Impfpflicht ohne Fraktionszwang im Bundestag beraten werden. Die Unionsfraktion hatte zudem einen eigenen Antrag vorgelegt, der zunächst nur ein Impfregister vorsieht und dann einen Stufenplan mit einer möglichen Impfpflicht für bestimmte Gruppen je nach Pandemielage.

Entscheidung noch vor Ostern?

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte sich am Vortag sicher über eine Entscheidung vor Ostern gezeigt. Im Januar sagte Mützenich noch, das Verfahren werde im März abgeschlossen. Beobachter zweifeln daran, dass einer der Anträge eine Mehrheit bekommt. Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) sind für eine allgemeine Impfpflicht. Hintergrund ist, dass damit eine neue Corona-Welle im Herbst verhindert werden soll.

Der Entwurf der Gruppe um Ullmann sieht vor, dass alle Erwachsenen von ihren Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. «Bis zum 15. September 2022 müssen diese Personen entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis oder über den Nachweis über die Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung verfügen», so der Entwurf. Ebenfalls ab 15. September soll der Bundestag dann festlegen können, dass Menschen ab 50 über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen müssen.

Mehrere Mitunterzeichnerinnen und -unterzeichner betonten ihre Expertise aufgrund von Gesundheitsberufen und ihre Herkunft aus Ländern mit vielen Impfgegnern oder -skeptikern. Sie hätten vor Augen, dass eine Impfpflicht auch in Regionen mit niedrigen Impfquoten umsetzbar sein müsse, sagte die Abgeordnete Paula Piechotta (Grüne).

«Gründlichkeit vor Schnelligkeit»

Ullmann verteidigte die etwas spätere Vorlage des Entwurfs im Vergleich zum Entwurf für eine Impfpflicht ab 18. Dieser war am Freitag vorgestellt worden. Das Bundesgesundheitsministerium habe früh mitgearbeitet, es habe keine Verzögerungen gegeben, aber Gründlichkeit gehe vor Schnelligkeit, sagte der FDP-Politiker.

Auch die Gruppe für die Impfpflicht ab 18 will, dass zunächst die Krankenkassen alle Erwachsenen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren. Wer noch nicht geimpft ist, soll ihrer Vorstellung nach aber drei Impfungen brauchen oder infiziert gewesen sein. «Wer am 1. Oktober nicht vollständig geimpft ist, muss mit einem Bußgeld rechnen», heißt es in ihrem Entwurf.

In einem ebenfalls vorliegenden Antrag gegen die Impfpflicht von Abgeordneten um Wolfgang Kubicki (FDP) hingegen heißt es, der Bundestag solle feststellen, «dass es in der Bundesrepublik Deutschland keine allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 geben wird». 

Diese Parlamentarier wollen dennoch zugleich den Appell an die Bevölkerung richten, «dass sich weiter möglichst viele Menschen bestmöglich gegen COVID-19 schützen, indem sie die empfohlenen Angebote einer Coronaschutzimpfung wahrnehmen». Der zur Ullmann-Gruppe zählende FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle betonte daher, dass deren Hand gegenüber der Kubicki-Gruppe ausgestreckt sei. Die Kolleginnen und Kollegen sollten sich noch einmal überlegen, ob sie nicht die Impfpflicht ab 50 unter Vorbehalt mittragen könnten.

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