Corona-Pandemie

Bald keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte bei Quarantäne

Bald keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte bei Quarantäne

Bald keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte bei Quarantäne

dpa
Berlin/München
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Ein Corona-Schnelltest wird durchgeführt. Foto: Sven Hoppe/dpa

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Die Politik erhöht den Druck auf ungeimpfte Beschäftigte. Wer von ihnen in Quarantäne muss, wird das bald am eigenen Geldbeutel zu spüren bekommen.

Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen.

Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern mehrheitlich in einem Beschluss am Mittwoch, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte «Business Insider» darüber berichtet.

Zudem müssen Corona-Schnelltests ab 11. Oktober meist selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter 12 Jahren, wie eine neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums festlegt.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten vereinbart, dass das vom Bund seit Anfang März finanzierte Angebot für kostenlose «Bürgertests» für alle enden soll. Da inzwischen kostenlose Impfungen für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Test-Kosten durch die Steuerzahler nicht länger nötig, hieß es zu Begründung.

Die im Bundesanzeiger verkündete Verordnung legt aber auch einige Übergangsregeln fest. So können Kinder von 12 bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt - daher soll noch länger Zeit für eine Impfung bleiben.

Generell weiter gratis testen lassen können sich laut der Verordnung Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 Jahre alt geworden sind. Gratis bleibt es unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.

Um auch ab dem 11. Oktober kostenlose Schnelltests zu bekommen, muss man bei der Teststelle einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen - bei Kindern ist so auch das Alter nachzuweisen. Extra Nachweise wie ein ärztliches Zeugnis sind nötig, wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann - eine Diagnose muss nach Ministeriumsangaben nicht angegeben werden. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann demnach der Mutterpass genutzt werden.

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