Schleswig-Holstein

Energetisch sanieren: Innenministerin Sütterlin-Waack will Hürden abbauen

Energetisch sanieren: Innenministerin Sütterlin-Waack will Hürden abbauen

Energetisch sanieren: Innenministerin will Hürden abbauen

Kay Müller/shz.de
Kiel
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Schleswigerin und Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack will die Landesbauordnung reformieren. Foto: Michael Staudt/shz.de

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Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) strickt an einer neuen Landesbauordnung, die der Landtag noch in diesem Jahr verabschieden könnte. Das hat Folgen für Hausbauer in dem Bundesland.

Frau Sütterlin-Waack, warum wollen Sie eine Reform der Landesbauordnung?

„Sabine Sütterlin-Waack: Wir wollen kleine Hindernisse beseitigen, die die Leute im Moment nerven. Wir hören immer wieder, dass es Schwierigkeiten bei der energetischen Sanierung von Gebäuden gibt. Wir haben es jetzt aber zum Beispiel geschafft, dass unsere Idee der weitreichenderen Installation von Photovoltaik auf Reihenhausdächern in die Musterbauordnung des Bundes aufgenommen worden ist.“

Warum brauchen wir überhaupt eine Landesbauordnung?

„Die ist nötig, damit die Bauten in Schleswig-Holstein sicher sind. Und das bleibt auch so. Doch wir wollen das klimaschonende Bauen leichter und günstiger machen. Wir halten den Brandschutz weiter für gesichert – so können die Feuerwehren auch die Solaranlagen auf Reihenhäusern löschen, wenn die künftig dichter beieinander stehen. Und von einer Wärmepumpe geht auch keine größere Gefahr aus als von einer Mülltonne oder einem Carport, die an einer Grundstücksgrenze stehen dürfen.“

Was ist Ihr Ziel?

„Wir wollen die Energieeffizienz fördern, etwa wenn wir den nachträglichen Einbau von Fußbodenheizungen erleichtern und deswegen die Mindeststandards für Deckenhöhen senken. Das gilt auch für Neubauten – und das spart Geld. Und die Häuser müssen insgesamt durch Energiesparmaßnahmen nicht höher werden.“

Wann soll die neue Regel in Kraft treten?

„Das entscheidet der Landtag. Aber da alle Fraktionen sich bisher positiv dazu geäußert haben, kann ich mir gut vorstellen, dass die neue Landesbauordnung Anfang 2024 gelten wird.“

Und die Bauherren können sich darauf verlassen, dass die Bestand hat?

„Es wird weiter laufend Anpassungen geben, wie jetzt wegen des Klimawandels oder neuer technischer Entwicklungen. Aber es gilt natürlich der Bestandsschutz. Was auf rechtlicher Grundlage gebaut ist, das kann bleiben. Und was die jetzige Reform der Landesbauordnung angeht: Wer schon einen Bauantrag gestellt hat, der aber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Ordnung noch nicht entschieden ist, kann trotzdem von den günstigeren Neuregelungen profitieren.“

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