Schornsteinfeger

Tipps: Feuer im Kamin und Ofen – was ist zu beachten?

Tipps: Feuer im Kamin und Ofen – was ist zu beachten?

Tipps: Feuer im Kamin und Ofen – was ist zu beachten?

Stefan Petersen
Husum
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Schornsteinfegermeister Björn Nahnsen zeigt vor einem Ofen geeignetes Brennmaterial. Foto: Marcus Dewanger

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Wegen der hohen Energiepreise werden im Winter vermehrt Kamine und Öfen statt der installierten Heizung genutzt. Doch worauf muss man besonders achten? Wir haben nachgefragt.

Schornsteinfegermeister Björn Nahnsen ist seit 2020 Bevollmächtigter für den Kehrbezirk Husum I, der Bereiche der Stadt und die Hälfte der Gemeinde Mildstedt sowie Rosendahl umfasst.

Damit ist er auch für die Feuerstättenabnahme neuer oder geänderter Feuerungsanlagen zuständig, für alle Heizungen, Schornsteine, Öfen und Kamine.

Und letztere werden in diesem Winter wegen der hohen Energiepreise wohl häufiger zu Ehren kommen. Für deren sicheren Betrieb hat Nahnsen wichtige Hinweise parat.

Kontrolle und Beratung schützen vor Störungen

„Jeder Hauseigentümer hat die Pflicht, dem zuständigen Schornsteinfeger alle Änderungen zu melden“, erläutert der 45-Jährige die Regeln in Deutschland.

„Darunter fällt zum Beispiel ein Eigentümerwechsel im Falle eines Kaufs oder der Übernahme durch einen neuen Mieter, aber auch die Wiederinbetriebnahme von Feuerstätten, die vielleicht seit Jahren nicht mehr genutzt wurden und damit auch nur selten überprüft worden sind.“

Nahnsen empfiehlt, zunächst eine Kontrolle und Beratung, damit es nicht zu Funktionsstörungen kommt.

Es sei zudem gut möglich, dass sich die Verbrennungsluftversorgung geändert hat:

„Die Häuser werden immer weiter abgedichtet, um Energie zu sparen – Fenster, Türen, Dächer. Doch damit ist der Luftwechsel im Gebäude auch ein anderer und eventuell müssen dafür neue Öffnungen geschaffen werden.“

Nach der Kehrüberprüfungsordnung sei eine energetische Sanierung eine bauliche Maßnahme, nach der die Abnahme durch einen Schornsteinfegermeister erforderlich ist.

Gefahren durch die Verbrennung von zu feuchtem Holz

Natürlich stehe zudem jeder Eigentümer in der Pflicht, seine Feuerstätten korrekt zu betreiben, so Nahnsen weiter.

„Bedienungsfehler können massive Folgen nach sich ziehen.“

Werde zum Beispiel zu feuchtes Holz verbrannt, entstünden hohe Schadstoff-Emissionen.

„Und damit auch sogenannter Glanzruß, der einen Rußbrand im Schornstein zur Folge haben kann, oder eine Durchfeuchtung des Schornsteins.“

Welche Brennstoffe verfeuert werden dürfen, ist in Paragraf 3 der Bundesimmissionsverordnung geregelt.

„Und was genau man im Kamin zu Hause verbrennen darf, steht auf dessen Typenschild oder in der Bedienungsanleitung“, so Nahnsen weiter.

„Denn wenn etwas laut Bundesimmissionsverordnung erlaubt ist, heißt das noch nicht, dass auch jede Feuerstätte dafür geeignet ist“, warnt der Fachmann.

Was ist erlaubt, was ist verboten?

Allgemein erlaubt seien in Deutschland Stein- und Braunkohlen, Holzkohle, Brenntorf, Sperrholz, naturbelassenes Holz, Stroh, Getreidekörner und Tannenzapfen – „aber nicht ausschließlich, da sie zu viel Harz enthalten.“

Nicht verfeuert werden dürfen dagegen lackiertes oder beschichtetes Holz, Paletten oder Abfallholz, Papiermüll und Zeitungen sowie Papierbriketts und feuchtes Holz.

Laut Bundesimmissionsverordnung darf Feuerholz einen maximalen Feuchtigkeitsgehalt von 25 Prozent aufweisen. Nahnsen empfiehlt aber eine Feuchtigkeit zwischen zwölf und 17 Prozent. Die könne mit einem Holzfeuchtemessgerät bestimmt werden.

„Wer viel Holz verbrennt, für den lohnt sich eine derartige Anschaffung.“

Wozu auch immer man sich in diesem Winter entscheidet, ob ein neuer Kamin oder Ofen gekauft oder aber ein Alter wieder mehr in Betrieb genommen werden soll:

„Als Erstes sollte man sich vom Schornsteinfeger seines Vertrauens beraten lassen“, sagt Björn Nahnsen. Einschlägige Adressen finden sich im Internet oder bei der zuständigen Ordnungsbehörde.

Nach der Beratung gibt es ein Protokoll mit Informationen zur Holzlagerung und der Bedienung der Feuerstelle. „Wichtig ist, sich auch an diese Vorgaben zu halten – und an das, was in der speziellen Bedienungsanleitung der Anlage steht.“

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