Neuregelungen

Erleichterung über Infektionsschutzgesetz

Erleichterung über Infektionsschutzgesetz

Erleichterung über Infektionsschutzgesetz

dpa
Berlin/Kiel (dpa/lno) -
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Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, spricht. Foto: Frank Molter/dpa/Archivbild

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Quasi in letzter Minute das Ziel erreicht: Das befürchtete scharfe Corona-Testregime für Kita-Kinder und Schüler soll es nun doch nicht geben. Ministerpräsident Günther sieht nach einem Einlenken der Bundesregierung einen großen Erfolg für ...

Schleswig-Holstein hat dem neuen Infektionsschutzgesetz am Freitag im Bundesrat zugestimmt. Nach einer Erklärung des Bundes, umstrittene Passagen aus den Bereichen Schulen und Kitas zu streichen, zeigte sich Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) laut Staatskanzlei erleichtert und zufrieden: Die aus Sicht der Landesregierung geplanten überzogenen Regelungen zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule und Kita würden nach einer Protokollerklärung der Bundesregierung wieder aus dem Gesetz gestrichen. «Das ist ein großer Erfolg für unser Land.»

Hintergrund von Widerstand aus den Ländern ist die Aufnahme von Covid-19 auf die Liste von ansteckenden Infektionskrankheiten wie Pest und Cholera nach Paragraf 34 des Infektionsschutzgesetzes. Nach den Ursprungsplänen hätten Kinder und Jugendliche nach einer Corona-Infektion in jedem Fall einen negativen Test vorlegen müssen, bevor sie wieder in die Schule oder in die Kita gehen. Mit der am Freitag verabschiedeten Erklärung werde diese Regelung wieder gestrichen, gab die Staatskanzlei an.

Mit einer massiven Intervention der Kultusminister und vieler Ministerpräsidenten sei es gelungen, diesen Irrweg zu stoppen, kommentierte Kultusministerin Karin Prien (CDU). «In der Endphase der Pandemie erstmals ein gesetzliches Betretungsverbot und eine Freitestpflicht nur für Kitas und Schulen selbst im Verdachtsfall einzuführen, entbehrt jeder Logik und Verhältnismäßigkeit.»

Auch Finanzministerin und Vize-Regierungschefin Monika Heinold freute sich über die Änderung. «Unser kurzer Draht nach Berlin hat zum Erfolg geführt», erklärte die Grünen-Politikerin. «Es ist gut, dass die Bundesregierung gerade in Krisenzeiten, in denen viele Dinge schnell gehen müssen, offen für Argumente ist und eine Änderung des geplanten Gesetzes zugesagt hat.»

Auch Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) zeigte sich dankbar, dass die Bundesregierung kurz vor der Abstimmung zum Infektionsschutzgesetz ein Einsehen gezeigt habe. «Die Ungleichbehandlung von Kindern und Erwachsenen und das schärfste Testregime in einer Phase des Übergangs von der Pandemie in die Endemie wären fachlich verkehrt und in der Umsetzung weder sachgerecht noch verhältnismäßig noch praktikabel gewesen.» Die Ankündigung der Landesregierung, dem neuen Infektionsschutzgesetz so die Zustimmung Schleswig-Holsteins zu verweigern, sei deshalb richtig gewesen. «Wir haben eine unverhältnismäßige und bislang beispiellose Verschärfung der Zutrittsbedingungen für unsere jüngsten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner verhindert.»

Jetzt gebe es Klarheit auch für die Kitas, sagte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne). «Wir brauchen keine Massentests auf Verdacht, sondern eine sichere und praktikable Lösung für den Umgang mit Covid-19 in den Kindertagesstätten und der Kindertagesbetreuung.»

«Besser spät als nie», meinte Ex-Gesundheitsminister Heiner Garg angesichts der Änderung in letzter Minute. «Es ist gut, dass Lauterbachs Geisterfahrt, eine Testpflicht auch im Verdachtsfall für Kinder und Jugendliche in Kita und Schule einzuführen, gerade noch einmal so gestoppt werden konnte.»

Der Einsatz von Günther und Prien habe sich gelohnt, befand CDU-Fraktionschef Tobias Koch. Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, Covid-19 gesetzlich mit Pest und Cholera gleichzusetzen, seien gestoppt. «In der jetzigen Situation wieder Betretungsverbote und Freitestpflichten sogar im Verdachtsfall einführen zu wollen, ist völlig überzogen und wäre eine katastrophale Belastung für Schülerinnen und Schüler, Familien aber auch für Schulen und Kitas im Land geworden.»

Das Infektionsschutzgesetz enthält zahlreiche Neuregelungen, die besonders den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern sollen.

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