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EuGH: Luft in Deutschland zu schmutzig

EuGH: Luft in Deutschland zu schmutzig

EuGH: Luft in Deutschland zu schmutzig

dpa
Luxemburg/Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Jogger (r) läuft am Hafen entlang. Foto: Marcus Brandt/dpa

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Nach dem Oberverwaltungsgericht Hamburg und dem Bundesverwaltungsgericht hat nun auch der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Stickoxidbelastung in der Hansestadt zu hoch ist. Der BUND sieht nun den rot-grünen Senat am Zug.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Stickoxidbelastung in Deutschland sieht die Umweltorganisation BUND die Hansestadt Hamburg nun noch stärker unter Zugzwang. «Mit der Verurteilung unterstreicht der EuGH nochmals die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes von vergangener Woche, nach der Hamburg seinen Luftreinhalteplan nachbessern muss», erklärte Hamburgs BUND-Vorsitzende Christiane Blömeke am Donnerstag.

Der EuGH hat Deutschland bescheinigt, jahrelang zu wenig getan zu haben, um die Bürger in vielen Städten vor dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) zu schützen. Damit habe die Bundesrepublik EU-Recht gebrochen (Rechtssache C-635/18).

Die Folgen des die Jahre 2010 bis 2016 betreffenden Urteils sind jedoch unklar. Denn die Luft ist in vielen deutschen Städten inzwischen besser geworden. 2016 wurden nach Angaben des Bundesumweltministeriums noch in 90 Städten die NO2-Grenzwerte teils deutlich verletzt. 2019 waren es den Angaben zufolge noch 25, im Corona-Jahr 2020 dann 6: München, Ludwigsburg, Limburg, Stuttgart, Darmstadt - und Hamburg.

Der NO2-Jahresgrenzwert liegt bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Daneben gibt es einen Ein-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm, der nicht öfter als 18-mal pro Jahr überschritten werden darf. NO2 entsteht vor allem bei Verbrennungsprozessen, sowohl in Motoren als auch in Öfen.

«Unser Senat und die Vorgängersenate haben das Thema komplett verschlafen und gehofft, neue Dieseltechniken würden alle Probleme lösen», sagte Blömeke. Hamburg habe lediglich kleine Umgehungsrouten für die Messstationen in Altona eingerichtet, um die Schadstoffe besser zu verteilen. «Nun muss die Behörde nacharbeiten.»

Nötig sei eine flächendeckende Reduzierung des Schadstoffausstoßes, insbesondere im Straßenverkehr, sagte Blömeke. «Im Grunde hilft nur eines: Fahrverbote in den besonders belasteten Bereichen und möglichst viele Autos raus aus der Stadt.»

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am vergangenen Freitag entschieden, dass Hamburg weitere Dieselfahrverbote in Erwägung ziehen und den Luftreinhalteplan überarbeiten muss. Die Bundesrichter bestätigten weitgehend ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Hamburg. Dieses hatte im November 2019 nach einer Klage des BUND die angekündigten Maßnahmen der Hansestadt als nicht ausreichend gerügt.

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