Schleswig-Holstein & Hamburg

Generalvikare: Verzicht auf arbeitsrechtliche Sanktionen

Generalvikare: Verzicht auf arbeitsrechtliche Sanktionen

Generalvikare: Verzicht auf arbeitsrechtliche Sanktionen

dpa
Hamburg
Zuletzt aktualisiert um:
Pater Sascha-Philipp Geißler, neuer Generalvikar des Erzbistums Hamburg, vor der Presse. Foto: Christian Charisius/dpa

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Mehrere Generalvikare der katholischen Kirche, darunter Pater Sascha-Philipp Geißler aus Hamburg, haben einen Verzicht auf arbeitsrechtliche Sanktionen für kirchliche Mitarbeiter wegen ihrer privaten Lebensführung gefordert. «Es muss sichergestellt werden, dass es keine arbeitsrechtlichen Sanktionen für das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe mehr gibt», sagte Geißler am Montag in Hamburg laut Mitteilung.

In einem offenen Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, spricht sich Geißler mit zehn weiteren Generalvikaren dafür aus, die Neuformulierung des kirchlichen Arbeitsrechts bis zum Sommer abzuschließen. So könne ein Zustand beendet werden, der für viele Mitarbeitende «belastend und erniedrigend» sei. Neben Geißler haben den Brief die Generalvikare von Berlin, Essen, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Münster, Paderborn, Speyer und Trier unterzeichnet.

Die Generalvikare nehmen Bezug auf die Initiative #OutInChurch und auf die jüngste Synodalversammlung. Beide hätten dazu beigetragen, das Schweigen zu den unzähligen Leidensgeschichten zu überwinden, die das kirchliche Arbeitsrecht seit Jahrzehnten hervorrufe. Gleichwohl erlebten Mitarbeitende der Kirche nach wie vor eine «Kultur der Angst», die belastend und verletzend sei und Menschen psychisch oder physisch krank werden lasse.

«Das Arbeitsrecht darf kein Instrument sein, um eine kirchliche Sexual- und Beziehungsmoral durchzusetzen, die derzeit ohnehin zur Diskussion steht und die komplexe Lebenswirklichkeit von Menschen außer Acht lässt», hieß es weiter. Alle Bischöfe, die zu einer solchen Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts bereit seien, sollten gemeinsam und mutig die nötigen Reformen für ihre Zuständigkeitsbereiche voranbringen.

Mehr lesen