Verwaltungsgericht Köln

Gericht: Angeltouren im Fehmarnbelt bleiben verboten

Gericht: Angeltouren im Fehmarnbelt bleiben verboten

Gericht: Angeltouren im Fehmarnbelt bleiben verboten

dpa
Köln (dpa/lno) -
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Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

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Das Verbot der Freizeitfischerei im Naturschutzgebiet Fehmarnbelt in der Ostsee ist rechtens. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht und wies damit die Klage von Angelfahrt-Anbietern ab, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Anbieter hatten die Klage damit begründet, dass ihr Geschäft wegen des Verbots in seiner Existenz gefährdet werde. Die Klage war nach Angaben einer Gerichtssprecherin vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt worden, weil das zuständige Bundesamt für Naturschutz seinen Sitz in Bonn hat.

Das Verbot der Freizeitfischerei betreffe etwa 23 Prozent des Naturschutzgebietes und bedeute deshalb keine Existenzgefährdung für die Kläger, begründeten die Richter ihre Entscheidung. In weiten Teilen des Schutzgebietes und auch außerhalb davon sei die Freizeitfischerei im Rahmen der europäischen Vorgaben weiterhin möglich.

Weiterhin heißt es in der Begründung, die Kläger würden durch das Verbot nicht in ihrem grundrechtlich geschützten Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt. Sie hätten auch nicht dargelegt, dass das Ausweichen auf andere Fanggründe zu einem existenzgefährdenden Rückgang ihres Gewinnes geführt hätte.

Gegen das Urteil kann den Angaben des Gerichts zufolge ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Dafür zuständig wäre das Oberverwaltungsgericht in Münster.

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