Schleswig-Holstein & Hamburg

Gespräch zwischen Tochter und Lehrerin abgehört: Geldbuße

Gespräch zwischen Tochter und Lehrerin abgehört: Geldbuße

Gespräch zwischen Tochter und Lehrerin abgehört: Geldbuße

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Wegen illegalen Abhörens eines Gespräches zwischen seiner Tochter und einer Lehrerin muss ein 68-Jähriger aus Hamburg eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 70 Euro zahlen. In einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Blankenese habe der Vater am Montag seinen Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl zurückgezogen, sagte ein Gerichtssprecher (Az.: 514 Cs 571/20).

Der 68-Jährige hatte seine 13 Jahre alte Tochter angewiesen, während des Gesprächs mit einer neuen Lehrerin ihre Bluetooth-Kopfhörer eingeschaltet zu lassen. So konnte der Vater die vertrauliche Unterredung an der Schule im August vergangenen Jahres über Telefon mithören. Als Grund dafür habe der Angeklagte angegeben, er habe sich Sorgen um die Leistungsbewertung und Integration seiner Tochter in den Klassenverband unter Corona-Bedingungen gemacht.

Aufgeflogen war die Abhöraktion, weil der Vater den Angaben zufolge in E-Mails an die Schulleitung, die Lehrerin und auch an die Presse wörtlich aus dem Gespräch zitierte. Die Zitate seien so genau gewesen, dass sie nicht aus zweiter Hand hätten stammen können. Seinen Einspruch hatte der 68-Jährige damit begründet, er habe seine Tochter angewiesen, die Lehrerin über das Mithören zu informieren. Mit dieser Darstellung habe er aber eigenen Angaben bei der Polizei widersprochen. Als ihn das Gericht darauf hinwies, zog er den Einspruch zurück.

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