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Hamburg bei Ganztagsförderung für Grundschüler gut im Plan

Hamburg bei Ganztagsförderung für Grundschüler gut im Plan

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dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ab August 2029 haben alle Grundschüler in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Hamburg steht im Bundesvergleich gut da und erfüllt die Kriterien schon jetzt.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter wird in Hamburg bereits umgesetzt. Das geht aus dem «Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022» der Bertelsmann Stiftung hervor. Danach stehen genügend Fachkräfte zur Verfügung, damit jedes Kind einen Platz erhalten kann. Auch bis Ende des Jahrzehnts ermöglicht es die Personalausstattung, jedem Kind einen Platz mit einer Förderung von 40 Wochenstunden anzubieten. Ab August 2029 hat jedes Grundschulkind in Deutschland einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

In Hamburg nutzen 97 Prozent der Kinder im Grundschulalter ein Ganztagsangebot. Dies ist laut der Studie die höchste Teilhabequote bundesweit. Hamburg liegt damit sowohl über dem gesamtdeutschen Schnitt von 54 Prozent als auch über dem Schnitt der ostdeutschen Bundesländer von 86 Prozent. Auch die Personalausstattung ist in Hamburg besser als im Schnitt der westdeutschen Bundesländer. Die Relation einer Lehrkraft zu Schülern liegt in Westdeutschland bei 1 zu 14,7 und in Hamburg bei 1 zu 13,3.

«Hamburg ist für den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern gut aufgestellt», sagte Kathrin Bock-Famulla von der Bertelsmann Stiftung. Nach der Prognose stehen zudem noch fast 1000 Fachkräfte zusätzlich zur Verfügung, mit denen die Personalschlüssel im Kita-Bereich verbessert werden könnten. Denn hier fehlten bis 2030 knapp 2000 Fachkräfte, um die Personalschlüssel kindgerecht zu gestalten.

Von 2030 an haben Grundschülerinnen und Grundschüler einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung mit einem Umfang von 40 Stunden wöchentlich. Der Beschluss von Bund und Ländern vom vergangenen September soll schrittweise umgesetzt werden. Vom Schuljahr 2026/2027 an greift die Regelung bei Kindern der ersten Klasse, von 2029/2030 an bei allen Klassen.

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