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Jagdgesetz-Änderung: Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen

Jagdgesetz-Änderung: Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen

Jagdgesetz-Änderung: Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Ein Wolf steht in einem Wildpark in seinem Gehege. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild

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Ohne erneute Aussprache hat der Landtag in Kiel Änderungen im Landesjagdgesetz beschlossen. Dazu gehören auch Regelungen zum Abschuss von Wölfen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz sieht dabei kaum Veränderung.

Der Wolf ist in Schleswig-Holstein in das Jagdrecht aufgenommen worden. Den erforderlichen Änderungen im Landesjagdgesetz habe der Landtag am Mittwoch zugestimmt, teilte das Landwirtschaftsministerium in Kiel mit.

So sei in der Gesetzesänderung der Umgang mit schwerverletzten Wölfen geregelt worden, sagte der Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU). Aus Tierschutzgründen werde nun Jägerinnen und Jägern ermöglicht, ein Tier schneller abzuschießen, indem eine artenschutzrechtliche Genehmigung als erteilt gelte, wenn der Wolf aufgrund seiner Verletzungen nicht mehr fliehen könne.

Am Schutzstatus des Tieres ändert sich demnach allerdings nichts: «Die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht erfolgt mit einer ganzjährigen Schonzeit», so der Minister. Das Schießen eines Wolfes müsse daher im Einzelfall geprüft werden.

Die Gesetzesänderungen entlasteten daher zwar nicht die Halterinnen und Halter von Nutztieren wie etwa Schafen oder Kühen. Jedoch werde durch Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht den Jägerinnen und Jägern Rechtssicherheit gegeben.

Auch der FDP-Jagdpolitiker Oliver Kumbartzky begrüßte die Gesetzesänderungen: «Der Wolf wurde endlich ins Jagdrecht aufgenommen. Damit wurde ein erster, großer Schritt zu einem wirksamen Bestandsmanagement gemacht.» Ebenso beinhalte das novellierte Jagdgesetz eine Vielzahl weiterer Regelungen, wie etwa zu Wolfshybriden, den Nutrias und Gruppenabschussplänen.

Kritik kam hingegen vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), da die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht aus ihrer Sicht keine Nutztierrisse verhindert. Problematische Tiere könnten zudem jetzt schon mit einer Ausnahmegenehmigung geschossen werden.

«Der Schwerpunkt muss aber weiterhin auf einem unbürokratisch geförderten Herdenschutz liegen. Schleswig-Holsteins Grünlandnutzerinnen und -nutzer müssen noch besser unterstützt werden», betonte Joachim Schulz vom BUND Schleswig-Holstein. Dafür müsse das bereits bestehende Wolfsmanagement im Land weiter gestärkt werden.

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