Kreis Segeberg
Keine Einigung zwischen Haspa und Kunden nach Millionencoup
Keine Einigung zwischen Haspa und Kunden nach Millionencoup
Keine Einigung zwischen Haspa und Kunden nach Millionencoup
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Im Rechtsstreit um Entschädigung nach dem spektakulären Aufbruch von mehr als 600 Schließfächern einer Filiale der Hamburger Sparkasse (Haspa) in Norderstedt gibt es vorerst keine gütliche Einigung. Nach Verhandlungen in den ersten Fällen am Mittwoch vor dem Landgericht Hamburg soll eine Entscheidung am 14. Juni verkündet werden. Bei dem Termin ging es wesentlich um die Frage, ob die Haspa bei der Sicherung des Tresorraums Pflichten verletzt hat. Wenn das der Fall sei, folge daraus eine Schadensersatzpflicht über die von der Haspa angebotenen 40.000 Euro pro Schließfach hinaus, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Ruholl.
Ein 67 Jahre alter Mann verlangt 150.000 Euro zurück. Diesen Betrag hatte er als Bargeld in einem Schließfach in der Norderstedter Filiale deponiert. In einem anderen Fall geht es um Bargeld in Höhe von mindestens 25.000 Euro sowie Goldbarren und Goldmünzen. Die Angaben zur Höhe des Gesamtschadens gehen weit auseinander. Die Haspa hatte den Schaden auf elf Millionen Euro beziffert, der Anwalt der Kläger spricht von 40 Millionen Euro.
Eine umfangreiche Fahndung einschließlich Durchsuchungen in Berlin und einem Beitrag in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY... ungelöst» brachte die Polizei bisher nicht auf die Spur der Täter.