Justiz

Lebenslänglich Verurteilte werden nur selten begnadigt

Lebenslänglich Verurteilte werden nur selten begnadigt

Lebenslänglich Verurteilte werden nur selten begnadigt

dpa
Hamburg/Kiel/Schwerin
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Eine Überwachungskamera steht hinter einem Stacheldrahtzaun der Justizvollzugsanstalt Neumünster. Foto: Frank Molter/dpa/Archivbild

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Lebenslange Haft bedeutet in Deutschland selten Gefängnis bis zum Tod. In der Regel kommen auch Menschen, die schwerste Straftaten begangen haben, nach 15 Jahren wieder frei. Auf Gnade können Inhaftierte im Norden aber nur selten hoffen.

Wer in Norddeutschland zu einer lebenslangen Strafe verurteilt wird, hat auch nach vielen Jahren im Gefängnis kaum Aussicht auf eine Begnadigung. In Hamburg gab es seit 1990 erst einen derartigen Gnadenfall, in Schleswig-Holstein zwei und in Mecklenburg-Vorpommern keinen, wie die Justizbehörden auf Anfrage mitteilten. In der Regel verbringen die Verurteilten allerdings nicht mehr als 15 Jahre hinter Gittern. Die Gerichte setzen dann - wie vom Strafgesetzbuch vorgesehen - die Reststrafe für fünf Jahre zur Bewährung aus.

In den Hamburger Justizvollzugsanstalten sitzen zurzeit 49 Gefangene eine lebenslange Freiheitsstrafe ab. 46 von ihnen sind Männer, drei sind Frauen, wie der Sprecher der Justizbehörde, Dennis Sulzmann, mitteilte. Der einzige begnadigte Gefangene sei 1999 freigekommen, im Jahr 2004 sei ihm die Reststrafe erlassen worden. In Schleswig-Holstein verbüßen 45 Menschen lebenslang. 35 von ihnen befinden sich in der JVA Lübeck und 10 in der JVA Neumünster, wie der Sprecher des Justizministeriums in Kiel, Oliver Breuer, erklärte.

In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit 33 Männer mit einer lebenslangen Vollzugsdauer inhaftiert. Die drei längsten Haftstrafen werden seit 1980, 1988 und 1991 vollstreckt. Der seit 1980 einsitzende Gefangene sei wegen zweifachen Mordes verurteilt worden, sagte Ministeriumssprecher Tilo Stolpe. Der 1988 wegen Mordes schuldig gesprochene Mann hatte den Angaben zufolge seine Freundin getötet, nachdem diese ihm das Ende ihrer gemeinsamen Beziehung eröffnet hatte. Beide Urteile wurden von DDR-Gerichten gefällt.

Der seit 1991 wegen Mordes und versuchten Mordes inhaftierte Strafgefangene habe am Tattag zunächst seine 13-jährige Tochter missbraucht. Mit dem Vorsatz, seine Familie zu zerstören, habe er dann versucht, seine älteste Tochter heimtückisch zu töten. Sie konnte schwer verletzt entkommen. Unmittelbar danach habe er seine Ehefrau erstochen.

Eine lebenslange Strafe ist in Deutschland bei einer Verurteilung wegen Mordes vorgeschrieben. Über eine Begnadigung entscheidet in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern der Ministerpräsident, in Hamburg die Senatskommission für das Gnadenwesen. Im Fall einer Verurteilung durch ein Bundesgericht - vor allem wegen Spionage und terroristischer Straftaten - liegt das Begnadigungsrecht beim Bundespräsidenten.

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