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Losse-Müller fordert Tempo beim Ausbau von Wärmenetzen

Losse-Müller fordert Tempo beim Ausbau von Wärmenetzen

Losse-Müller fordert Tempo beim Ausbau von Wärmenetzen

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Fraktionschef Thomas Losse-Müller (SPD) im Landtag. Foto: Georg Wendt/dpa

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Nach der Einigung der Ampel-Koalition in Berlin in wichtigen Fragen beim Heizungsgesetz sieht Oppositionsführer Thomas Losse-Müller die schwarz-grüne Landesregierung in Kiel in der Pflicht. «Jetzt steht die Landesregierung in der Verantwortung, den Netzausbau im notwendigen Tempo voranzutreiben», erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende am Mittwoch in Kiel. «Daher fordern wir die Gründung einer Landesinfrastrukturgesellschaft, die Kommunen beim Ausbau unterstützt.»

Außer den zugesagten Bürgschaften für Stadtwerke in Höhe von zwei Milliarden Euro werde auch frisches Eigenkapital benötigt. «Es muss jetzt alles dafür getan werden, die notwendigen Investitionen auch stemmen zu können», sagte Losse-Müller einer Mitteilung zufolge. Mit Hilfe eines landeseigenen Transformationsfonds könnten die finanziellen Mittel mobilisiert werden.

«Das Ringen um einen sozial verträglichen und finanzierbaren Klimaschutz hat sich gelohnt», konstatierte Losse-Müller. «Mit dem Gebäudeenergiegesetz ist es gelungen, den Fokus auf Wärmenetze als die sozialste und günstigste Form der klimaneutralen Wärmeversorgung zu richten.»

Am Dienstag hatten SPD, Grüne und FDP in Berlin nach langem Hin und Her offene Fragen geklärt. Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sehen nun gute Chancen, das Gesetz in der nächsten Woche durch den Bundestag zu bringen.

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht vor, dass von 2024 an möglichst jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben wird. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen. Außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen. Das Gesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten, dass zuerst eine kommunale Wärmeplanung vorliegen muss.

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