Schleswig-Holstein & Hamburg

Nächtliche Ausgangsbeschränkung in Hamburg vorerst rechtens

Nächtliche Ausgangsbeschränkung in Hamburg vorerst rechtens

Nächtliche Ausgangsbeschränkung in Hamburg vorerst rechtens

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Zwei FFP3 Atemschutzmasken liegen auf einem Tisch im Sonnenschein. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild

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Die von Hamburgs rot-grünem Senat erlassenen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind vorerst rechtens. In einem am Mittwoch veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss lehnte das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt die Beschwerde gegen eine vom Verwaltungsgericht getroffene gleichlautende Entscheidung ab, wie das Gericht mitteilte. Es sei aber noch ein weiteres Verfahren gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen anhängig, erklärte das Gericht.

Der Beschwerdeführer wollte die zur Eindämmung der Corona-Pandemie zwischen 21.00 und 5.00 Uhr geltenden Ausgangsbeschränkungen per Eilantrag kippen. Denn seit Karfreitag dürfen die Hamburgerinnen und Hamburger ihre Wohnungen nachts nur noch aus triftigem Grund verlassen. Ausnahmen von der inzwischen bis zum 2. Mai verlängerten Regel gibt es in der Hansestadt beispielsweise für berufliche Tätigkeiten, Gassigehen mit dem Hund oder Sport im Freien, allerdings immer nur für eine Person.

Dem Antragsteller sei es nicht gelungen, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Zweifel zu ziehen, teilte das Gericht mit. Unter anderem seien die von ihm benannten Studien für die gegenwärtige Situation der Pandemie in Hamburg wenig aussagekräftig beziehungsweise stützten die Annahmen des Senats zur Wirksamkeit nächtlicher Ausgangsbeschränkungen. Das Oberverwaltungsgericht sei mangels Zweifeln an der Entscheidung der Vorinstanz gar nicht erst in eine vollumfängliche Prüfung der Sach- und Rechtslage eingestiegen.

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