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Oberverwaltungsgericht verhandelt über Offshore-Windpark

Oberverwaltungsgericht verhandelt über Offshore-Windpark

Oberverwaltungsgericht verhandelt über Offshore-Windpark

dpa
Münster
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Der Offshore-Windpark «Butendiek», etwa 30 Kilometer vor der Insel Sylt in der Nordsee. Foto: Daniel Reinhardt/dpa/Archivbild

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster beschäftigt sich heute mit einer Klage des Naturschutzbundes (Nabu) Deutschland zum Offshore-Windpark «Butendiek» in der Nordsee. Die Naturschützer sehen durch den Windpark 35 Kilometer westlich von Sylt mit dem Pracht- und Sterntaucher zwei Vogelarten weiträumig vertrieben und fordern die Behebung des Schadens.

Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz mit Sitz in Bonn. Die Kläger berufen sich auf das Umweltschadensgesetz. Wie eine Behebung des Schadens aussehen könnte, ist noch nicht Teil des Verfahrens vor dem OVG. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage in der Vorinstanz abgewiesen. Die Richter in der Vorinstanz hatten beim Betreiber kein Verschulden gesehen.

Der Offshore-Windpark in der Nordsee ist laut Gericht zwischen April 2014 und August 2015 für 1,3 Milliarden Euro gebaut worden und hat bislang 80 Windenergieanlagen. Der Park befindet sich innerhalb des im Jahr 2005 ausgewiesenen Europäischen Vogelschutzgebietes «Östliche Deutsche Bucht». Laut OVG beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig derzeit auch mit dem Windpark. Dabei geht es um ein mögliches Betriebsverbot, um weitere Gefahren zu vermeiden.

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