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Prozess um Mitgliedschaft in Miliz: Angeklagter schweigt

Prozess um Mitgliedschaft in Miliz: Angeklagter schweigt

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dpa
Hamburg
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Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

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Bombenanschläge, Morde und Gräueltaten - das sollen die Methoden der islamistischen Miliz Ahrar al-Sham in Syrien gewesen sein. Ein in Rostock lebender Asylbewerber soll Mitglied der Terrororganisation gewesen sein. Jetzt muss er sich in Hamburg vor Gericht verantworten.

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland hat am Donnerstag ein Prozess gegen einen 27-jährigen Syrer vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg begonnen. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wirft dem zuletzt in Rostock wohnhaften Mann vor, im Jahr 2015 Kämpfer der islamistischen Miliz Ahrar al-Sham («Die freien Männer Groß-Syriens») gewesen zu sein. Die Miliz habe gegen die syrische Regierung gekämpft und dabei Bombenanschläge, Morde und Gräueltaten an unbeteiligten Zivilisten verübt.

Der Angeklagte habe verschiedene Kriegswaffen besessen und sich an der Belagerung zweier schiitischer Dörfer in der nordwestsyrischen Provinz Idlib beteiligt, erklärte der Staatsanwalt. Der Angeklagte soll auch an einem Propaganda-Video mitgewirkt haben, das am 9. August 2015 auf Youtube veröffentlicht worden sei. Das Video sollte die Belagerung der Dörfer rechtfertigen und eine Drohkulisse aufbauen.

Im Februar 2016 reiste der Syrer nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf dem Landweg nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag. Bis zu seiner Verhaftung am 27. September vergangenen Jahres lebte er in Rostock. Er absolvierte in Deutschland eine Ausbildung zum Radiologieassistenten und hatte bereits eine Stelle in einem Krankenhaus gefunden, wie aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervorgeht.

Sein Mandant werde zu den Vorwürfen schweigen, erklärte sein Verteidiger Thomas Penneke. Vergeblich appellierte die Vorsitzende Richterin Petra Wende-Spors an den Angeklagten, sich diese Entscheidung noch einmal zu überlegen. Die Aktenlage sei umfangreich, außerdem habe er sich bei einer Haftprüfung Ende Oktober schon sechs Stunden lang geäußert. Dabei hatte er die Vorwürfe bestritten. Falls er es doch gewesen sein sollte, hätte ein frühzeitiges Geständnis eine erhebliche Strafmilderung zur Folge, erklärte die Richterin unter dem Protest des Anwalts.

Dann verlas sie das Protokoll des Haftprüfungstermins. Demnach hatte der Angeklagte erklärt: «Ich selbst habe nicht an Kämpfen teilgenommen.» Zwei seiner Brüder seien von seinem Onkel mitgenommen und mit Waffen fotografiert worden. Sein Onkel sei Sprecher der Ahrar al-Sham gewesen und vermutlich bei einem Luftangriff im November 2015 ums Leben gekommen.

Nach dem Tod des Onkels habe er Syrien verlassen, um nach Deutschland zu gehen. Seit acht Jahren leide er an einem Trauma mit Angstzuständen und Zittern. Er habe 2013 sein Abitur in Syrien gemacht und anschließend seinem Vater in der Landwirtschaft geholfen. 2014 sei das Haus der Familie in der Nähe der Stadt Idlib bombardiert worden. Ein Zimmer sei zerstört worden, einer seiner vier Brüder habe eine Hand verloren.

Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass die Ermittlungen zu Social-Media-Accounts inzwischen weiter vorangekommen seien. Die Polizei habe die Verantwortlichkeit zu zwei Instagram-Accounts klären können. Der Angeklagte hatte bei der Haftprüfung angegeben, in dem Propaganda-Video sei nicht er sondern sein ein Jahr jüngerer Bruder zu sehen. Für diesen habe er Social-Media-Accounts in Syrien angelegt, weil der Bruder wegen geringer Schulbildung nicht lesen könne.

Der Staatsanwalt regte an, die Anklage um einen weiteren Punkt zu erweitern: Der Beschuldigte habe nicht nur über zwei Kalaschnikows, ein Maschinengewehr und einen Granatwerfer verfügt, sondern auch über ein Scharfschützengewehr. Das Gericht hat 14 weitere Verhandlungstermine bis zum 17. März angesetzt.

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