Schleswig-Holstein & Hamburg
Regionale Beschränkungen für Krippen und Kitas verlängert
Regionale Beschränkungen für Krippen und Kitas verlängert
Regionale Beschränkungen für Krippen und Kitas verlängert
Das Land Schleswig-Holstein hat Einschränkungen für den Betrieb von Krippen, Kitas und Horten in mehreren Kreisen und kreisfreien Städten um eine Woche ab dem 8. März verlängert. Dies betrifft nach Angaben des Gesundheitsministeriums vom Montag wegen der dortigen Corona-Infektionslage die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg und Schleswig-Flensburg sowie die kreisfreien Städte Flensburg und Lübeck.
Die Entscheidungen seien auf Basis einer Lagebewertung der Gesundheitsämter im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen getroffen worden. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich zwischen den genannten Kreisen und kreisfreien Städten. Es gibt entweder einen Notbetrieb oder einen eingeschränkten Regelbetrieb, bei dem die weit überwiegende Zahl der Kinder in normalen Gruppengrößen betreut wird.
Die meisten Krippen, Kitas und Horte im Land sind seit dem 22. Februar im sogenannten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Das gilt für die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster, die Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Segeberg, Steinburg und Stormarn sowie die Insel Helgoland.