Schleswig-Holstein & Hamburg
Urteile zu Fahrverboten in Kiel, Hamburg und Ludwigsburg
Urteile zu Fahrverboten in Kiel, Hamburg und Ludwigsburg
Urteile zu Fahrverboten in Kiel, Hamburg und Ludwigsburg
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am heute die Urteile zu möglichen Diesel-Fahrverboten zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid in drei Städten verkünden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatten auf eine entsprechende Änderung in den Luftreinhalteplänen in Hamburg, Kiel und Ludwigsburg geklagt.
Am Mittwoch hatten die beteiligten Bundesländer, Städte und die Umweltvereinigungen etwa sechs Stunden lang ihre Argumente dargelegt, nun müssen die höchsten deutschen Verwaltungsrichter entscheiden.
An bestimmten Messstationen in den drei Städten wurde demnach seit Jahren der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten. In Kiel geht es um den Theodor-Heuss-Ring, in Hamburg um die Habichtstraße und in Ludwigsburg um die Friedrichstraße. Diese Messstation ist inzwischen aber verlegt auf die Schlossstraße.
Die Städte hatten zwar weitere Maßnahmen angekündigt, die Verbesserungen bringen sollten. Den Gerichten in den Vorinstanzen ging dies aber zu langsam. Durch zusätzliche Diesel-Verkehrsverbote könnten die Grenzwertüberschreitungen schneller abgebaut werden, hieß es jeweils. Die Gerichte hatten jedoch die Revision in Leipzig zugelassen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar 2018 den Weg für Fahrverbote in Deutschland frei gemacht. Fahrverbote seien grundsätzlich zulässig, müssten aber verhältnismäßig sein, hatten die obersten Verwaltungsrichter damals entschieden.