Verfassungsgericht

Volksbegehren «Rettet Hamburgs Grün» unzulässig

Volksbegehren «Rettet Hamburgs Grün» unzulässig

Volksbegehren «Rettet Hamburgs Grün» unzulässig

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Birgit Voßkühler (M), Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts, verkündet das Urteil über die Zulässigkeit des Volksbegehrens „Rettet Hamburgs Grün - Klimaschutz jetzt!“. Foto: Franziska Spiecker/dpa

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Eine Volksinitiative will das Bebauen von großen Grün- und Landwirtschaftsflächen in Hamburg untersagen. Der Senat hält das Anliegen für rechtswidrig. Nun hat das Hamburgische Verfassungsgericht entschieden.

Das Volksbegehren «Rettet Hamburgs Grün - Klimaschutz jetzt!» ist unzulässig. Das Hamburgische Verfassungsgericht gab am Freitag der Klage des rot-grünen Hamburger Senats gegen das Volksbegehren statt. Die Richterinnen und Richter hätten einstimmig entschieden, dass das Volksbegehren «nicht durchzuführen ist», weil es mit höherrangigem Recht nicht vereinbar sei, sagte Verfassungsgerichtspräsidentin Birgit Voßkühler.

Die Initiative wollte durchsetzen, dass in großen Grün- und Landwirtschaftsflächen in Hamburg keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden. Ihr Ziel, künftig bestimmte Festsetzungen in Bebauungsplänen für das Hamburger Stadtgebiet generell auszuschließen, ist nach Angaben Voßkühlers «nicht mit dem für die Bauleitplanung vorgegebenen bundesgesetzlichen Rahmen vereinbar». Denn danach müsse bei der Bauleitplanung eine gerechte Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange stattfinden, argumentierte das Gericht. Den Entwurf der Initiatoren umzusetzen, würde dagegen dem Erhalt von Grün- und Landwirtschaftsflächen in Hamburg zwangsläufig Vorrang gegenüber anderen Belangen einräumen.

Michael Heering, Mitinitiator von «Rettet Hamburgs Grün», bedauerte die Entscheidung des Verfassungsgerichts. «Gerade im Rahmen des Klimaschutzes, den wir dringend benötigen, und dass keine Grünflächen mehr so massiv versiegelt werden dürfen, ist das jetzt natürlich eine sehr schwerwiegende Entscheidung ins Negative», sagte er der Deutschen Presse-Agentur nach Verkündung des Urteils.

Auch der umweltpolitische Sprecher der Hamburger Linksfraktion, Stephan Jersch, drückte sein Bedauern aus: «Einerseits werden entschiedene Maßnahmen für den Klimaschutz gefordert - darunter auch der Stopp der Flächenversiegelung - andererseits wird dem Senat mit diesem Urteil ein Freifahrtschein für weitere Umweltzerstörungen ausgestellt.» Das Urteil werde die ohnehin sehr schwierige Einhaltung der Pariser Klimaziele weiter erschweren und «den Bulldozern Vorrang vor dem Naturerhalt geben».

Die Volksinitiative zum Schutz großer Grün- und Landwirtschaftsflächen vor Bebauung war Ende 2021 mit mehr als 10 000 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Da die Bürgerschaft keinen Beschluss im Sinne der Volksinitiative gefasst hatte, hatten die Initiatoren im Mai 2022 den nächsten Schritt im Volksgesetzgebungsverfahren beantragt - ein Volksbegehren. Der Senat war daraufhin vor Gericht gezogen.

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