Itzehoe (dpa/lno) -
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten im Mordprozess vor dem Landgericht Itzehoe vor, den Lebensgefährten seiner Ex-Frau heimtückisch getötet zu haben. Als erstes muss die Große Strafkammer nun über den Antrag der Verteidigung entscheiden.