Kopenhagen
Damit die deutsche Minderheit die deutsche Flagge hissen kann, ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Der Oberste Gerichtshof oder die Gesetzgeber könnten dies ändern. Anlass ist ein Fall aus Kolding. Der BDN-Hauptvorsitzende Hinrich Jürgensen möchte bei dem Thema jedoch nicht missverstanden werden.