Kopenhagen
Die deutsche Minderheit muss künftig keine zusätzlichen Übersetzungen deutschsprachiger Dokumente mehr bei Gericht einreichen. Harro Hallmann, Leiter des deutschen Generalsekretariates, spricht von einer vernünftigen und pragmatischen Lösung. Dennoch zeige der Verlauf, dass die Sprachencharta ein schwaches Instrument sei, da man auf den guten Willen anderer angewiesen sei.