Kopenhagen
Anspruch auf Arbeitslosengeld in Dänemark soll künftig nur noch haben, wer mindestens sieben der vergangenen acht Jahre in Dänemark oder einem EU-Land gelebt hat. Die Regierung will so nach eigener Aussage das dänische Wohlfahrtssystem vor Ausländern schützen. Dies bringe mehr Schaden als Nutzen, meinen hingegen unter anderem LO und A-Kasser.