Kopenhagen
Dänemark hat sich international dazu verpflichtet, dass die Mitglieder der Minderheit beim Gericht Dokumente auf Deutsch einreichen können. Bei amtlichen Eintragungen von Satzungen hat die zuständige Behörde das jedoch wiederholt nicht akzeptiert. Der BDN ist mit einer Antwort des Justizministers alles andere als zufrieden.