Apenrade/Aabenraa
Die Versorgungsgesellschaft der Kommune Apenrade sieht sich zu diesem Schritt gezwungen. Der „Shut down“ des öffentlichen Dienstes während des Ausnahmezustandes bedeutet, dass nur dringend notwendige Infrastruktur aufrechterhalten bleiben soll. Die Abfuhr von Recycling-Abfall gehört offensichtlich nicht dazu.