Gericht

Hans Boserup muss 10.000 Kronen Strafe zahlen

Hans Boserup muss 10.000 Kronen Strafe zahlen

Hans Boserup muss 10.000 Kronen Strafe zahlen

Sonderburg/Sønderborg
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Der Eingang zum Stadtgericht in Sonderburg Foto: Sara Wasmund

Der 73-Jährige hat sich trotz mehrjähriger Entziehung seiner Zulassung wiederholt bei Polizei und Behörden als Rechtsanwalt präsentiert.

Der Sonderburger Rechtsanwalt Hans Boserup hat erneut das Gesetz missachtet und muss wieder ein Bußgeld zahlen. Das Sonderburger Stadtgericht verurteilte ihn am Montag  zu einer Zahlung von 10.000 Kronen.

Boserup war nicht zur Verhandlung am Stationsvej erschienen. 

Da es sich um ein Bußgeld handelt, kann das Gericht ein Urteil sprechen. Er wurde schuldig gesprochen, sich in vier Fällen als Anwalt präsentiert zu haben, obwohl ihm die Bestallung entzogen worden ist.

Gefängnis und Arbeitsverbot

Die Misere begann für Hans Boserup im April 2016, wo er wegen verschiedener Vergehen zu 100 Tagen Gefängnis verurteilt wurde. Ihm wurde außerdem die Bestallung als Anwalt für vorerst zwei Jahre entzogen. Dieses Urteil bestätigte das Westliche Landesgericht im August 2016. Das Arbeitsverbot wurde im August 2018 um ein weiteres Jahr verlängert.

Er ist konsequent - und das gegenüber Behörden, Polizei und Staatsanwälten. Mein Antrag lautet: nicht unter 10.000 Kronen.

Lars Viereck, Seniorankläger

Das hinderte Hans Boserup aber nicht daran, sich weiterhin als Anwalt zu präsentieren. Im April 2019 wurde der Anwalt zur Zahlung eines diesbezüglichen Bußgelds in Höhe von 3.000 Kronen verurteilt.

Nicht unter 10.000 Kronen

Seitdem sind vier neue Vergehen hinzu gekommen, was Seniorenkläger Lars Viereck als verschärfend beurteilte. „Er ist konsequent - und das gegenüber Behörden, Polizei und Staatsanwälten. Mein Antrag lautet: nicht unter 10.000 Kronen“, so Viereck in seinem Plädoyer.

Richterin Henriette Frølich gab ihm Recht: „Boserup wird zu einem Bußgeld von 10.000 Kronen verurteilt. Die Verwandlungsstrafe sind zehn Tage Gefängnis“, erklärte sie.

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