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Ab 2023: Kappeln erhöht erneut die Parkgebühren

Ab 2023: Kappeln erhöht erneut die Parkgebühren

Ab 2023: Kappeln erhöht erneut die Parkgebühren

Rebecca Nordmann/shz.de
Kappeln
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Ab 1. Januar 2023 muss mehr Geld als bisher in den blauen Ticketautomaten eingeworfen werden. Foto: Rebecca Nordmann/shz.de

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Zum zweiten Mal seit Einführung der Gebühren im Jahr 2012 muss für das Parken in Kappeln mehr bezahlt werden. Und dieses Mal ist nicht nur jede einzelne Stunde, sondern auch das Tagesticket betroffen.

Mit Beginn des nächsten Jahres wird das Parken in Kappeln teurer. Erst zum Jahr 2021 hatte die Stadtvertretung die Gebühren angehoben, zwei Jahre später tut sie das nun erneut. Dieses Mal wird jedoch nicht nur jede einzelne Stunde teurer. Auch für das Tagesticket muss nun mehr bezahlt werden.

Umsatzsteuerpflicht ab 2023

Schuld daran ist die Umsatzsteuerpflicht, der die Kommunen ab 2023 für bestimmte Dienstleistungen unterliegen. Die Entscheidung, die nun getroffen werden musste, lautete daher: Soll die Umsatzsteuer, die die Stadt für die Berechnung der Parkgebühren entrichten muss, den städtischen Haushalt belasten oder nicht?

Zur Veranschaulichung hatte die Verwaltung eine Rechnung aufgemacht: Demnach betrugen die Einnahmen aus den Parkgebühren im Jahr 2021 knapp 359.000 Euro. Müsste von dieser Summe die Umsatzsteuer abgezogen werden, bliebe demnach eine Summe von etwa 301.000 Euro übrig.

Gebührenerhöhung – aber keine Mehreinnahme

Sowohl der Hauptausschuss als auch die Stadtvertretung entschied sich einstimmig dafür, den Haushalt von dieser Belastung freizuhalten und stattdessen die Parkgebühren zu erhöhen. Auf diese Weise trägt die Umsatzsteuer der Gebührenzahler, für den städtischen Haushalt bleiben die Einnahmen aus den Parkgebühren unberührt. Gleichzeitig bedeutet die Erhöhung allerdings auch keine Mehreinnahmen für die Stadt.

Mehrausgaben für den Autofahrer

Aber Mehrausgaben für den Autofahrer. Seit der Erhöhung 2021, der ersten seit Einführung der Gebühren im Jahr 2012, wird 1 Euro pro Stunde fällig. Zuvor waren es für die ersten beiden Stunden jeweils 0,50 Euro pro Stunde, für jede weitere Stunde 1 Euro gewesen.

Das Tagesticket, das eine Höchstparkdauer von zehn Stunden erlaubt, kostet aktuell, wie schon 2012, 9 Euro. Über die „Brötchen-Taste“ kann 30 Minuten kostenlos geparkt werden.

Die neue Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen, wie das Schriftstück hinter der Gebühr offiziell heißt, sieht nun ab Jahresbeginn 2023 einen Betrag von 1,20 Euro pro Stunde vor. Wer die Höchstparkdauer von zehn Stunden beansprucht, zahlt dann 11 Euro. Die „Brötchen-Taste“ kann weiterhin gedrückt werden.

Zusätzliche Automaten für bargeldloses Bezahlen?

Die Diskussion, die der Hauptausschuss darum führte, drehte sich allerdings nicht um die geplante Gebührenerhöhung an sich. Viel mehr ging es um die Frage, ob der krumme Betrag von 1,20 Euro nicht verlange, zusätzliche Automaten aufzustellen, die das Bezahlen per Kreditkarte ermöglichen. Der Ausschussvorsitzende Thomas Grohmann (CDU) nannte das „servicefreundlich“. Und: „So teuer kann so ein Automat nicht sein.“

Besucher muss sich über Parkgebühr erkundigen

Er war allerdings der einzige, der diese Notwendigkeit sah. So machte Astrid Beyer (Grüne) klar, dass man sich als Besucher in jeder Stadt über die fällige Parkgebühr schlau machen und sich dann entsprechend darauf einstellen müsse. Barbara Bock (SSW) fand: „Wenn ich die 1,20 Euro nicht passend habe, ist das mein persönliches Pech.“

Zudem, darauf machte Bürgermeister Joachim Stoll aufmerksam, biete die Stadt mit der App „Easy Park“ bereits seit einer Weile das bargeldlose Bezahlen von Parkgebühren an.

Der Jahreswechsel 2022/2023 bringt also in Kappeln höhere Parkgebühren mit sich. Fällig werden sie auf den Stellflächen am Südhafen, auf dem Dehnthof-Parkplatz, auf dem Großparkplatz an der Wassermühlenstraße, im Hohlweg, am Deekelsenplatz und an der Mühlenstraße – und zwar montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr, sonnabends, sonn- und feiertags von 9 bis 16 Uhr.

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