Corona und Impfung

Ärger um Lohnfortzahlung in SH: Kein Quarantäne-Geld ohne Booster?

Ärger um Lohnfortzahlung in SH: Kein Quarantäne-Geld ohne Booster?

Ärger um Lohnfortzahlung in SH: Kein Quarantäne-Geld ohne Booster?

SHZ
Schleswig-Holstein
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Für nur ein- und zweifach Geimpfte könnte der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfallen. Foto: Arno Burgi/dpa Foto: 90037

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Der Ärger über die neue Booster-Regelung nimmt kein Ende. Jetzt drohen allen, die noch nicht die dritte Impfung haben, sogar massive finanzielle Nachteile. .

Aktuell müssen diejenigen, die noch keinen kompletten Impfschutz haben, in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu einer mit Covid-19 infizierten Person hatten – sie bekommen aber Lohnersatz von der Regierung. Nur wer die Impfung komplett verweigert, dem wird das Geld gestrichen.

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Rechtsgutachten bringt Klarheit

Jetzt könnte es auch Geimpfte treffen. Das geht aus einem Rechtsgutachten der Bundestags-Juristen hervor. Darin heißt es: „Das Fehlen der Auffrischungsimpfung würde dann zum Ausschluss des Entschädigungsanspruchs (…) führen.“ Schließlich hätte man den Arbeitsausfall mit einer „öffentlich empfohlenen dritten Impfung verhindern können“.

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Protest aus der Wirtschaft


Laut Stiko, wird diese dritte Impfung schon nach drei Monaten empfohlen. Protest gibt es aus der Wirtschaft. „Wir halten das für äußerst fragwürdig“, erklärt der Sprecher des DGB-Nord, Ulf Hoffmann. Deutlicher wird Sebastian Schulze, Chef vom Unternehmensverband Nord: Die aktuelle Situation sei „mehr als unbefriedigend und einer Industrienation nicht würdig“, erklärte er gestern.

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Wechselndes Regelungschaos

Alle sehnten sich nach klaren Regelungen und Rechtssicherheit. Momentan seien überlastete Gesundheitsämter nicht mal in der Lage, Quarantäne-Anordnungen auszusprechen, „die für einen Entschädigungsanspruch zwingend notwendig wären, und zudem ändert sich der Status, ’vollständig geimpft’ nahezu täglich“, so Schulze. Das Regelungschaos sei „inakzeptabel und verfassungsrechtlich bedenklich.“

Bundeseinheitliche Entscheidung

Ausschlaggebend ist jetzt die Haltung der Länder. Aus Sicht des Kieler Gesundheitsministeriums sollte die Entscheidung „möglichst bundeseinheitlich erfolgen, wenn alle Voraussetzungen vorliegen“, erklärte Sprecher Christian Kohl. „Zu den Voraussetzungen gehört, dass entsprechend zumutbar die betreffenden Personen auch eine Booster-Impfung erhalten konnten“.


Der Vize-Chef der CDU-Arbeitnehmer, Dennis Radtke fordert, dass sich jeder schnell boostern lassen kann. „Es darf nicht sein, dass die Arbeitnehmer am Ende für das schlechte Corona-Management der Bundesregierung bezahlen“.

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