Corona-Verordnung in SH erweitert

Alle Pflegeheimbesucher benötigen tagesaktuellen Corona-Test

Alle Pflegeheimbesucher in SH benötigen tagesaktuellen Corona-Test

Pflegeheimbesucher benötigen tagesaktuellen Corona-Test

SHZ
Kiel
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Test vor dem Eintritt, hier in einem Pflegeheim in Mecklenburg-Vorpommern. Foto: Jens Büttner / SHZ

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Schärfere Regeln sowohl für Besucher als auch für interne und externe Angestellte hat das Land durchgesetzt. Pflegeeinrichtungen müssen fortan ein Testangebot vorweisen.

Bislang galt in in Schleswig-Holstein für Besucher von der Einrichtungen der Pflege die 3G-Regel. Zusammen mit der am 13. November wie geplant durchgesetzten Verlängerung der Corona-Bekämpfungsverordnung wird diese Regeln nun verschärft.

Zum Schutz der Personen in Pflegeeinrichtungen werden an die aktuelle Lage angepasst, heißt es in der Pressemitteilung der Landesregierung. Die Regierung teilte mit, sie wolle durch strengere Test-Regeln einen Lockdown, also Schließungen der Einrichtungen für Besucher, vermeiden.

Geimpft oder genesen zu sein, reicht fortan nicht mehr für Besucher. Sie müssen vielmehr einen tagesaktuellen Negativ-Test vorlegen. Auch geimpfte oder genesene Angestellte sowie externe Mitarbeiterinnen sind demnach spätestens alle 72 Stunden auf das Vorliegen einer Corona-Infektion zu testen. Für nicht immunisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht weiterhin eine tägliche Testpflicht.

Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, ein entsprechendes Testangebot für Mitarbeitende und Besuchende vorzuhalten. Die Tests gehen zu Lasten der Bundeskasse,

Alle übrigen Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung bleiben zunächst unverändert. Wie auf der Pressekonferenz am 11. November durch Ministerpräsident Daniel Günther dargelegt, werden umfassendere Anpassungen der Verordnung noch im November in einer Folgeverordnung in Kraft treten.

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