Coronaverordnung und 3-G-Regel

Amrumer Vermieter vertraut seinen Gästen – und verstößt damit gegen die Landesverordnung

Amrumer Vermieter vertraut Gästen – und verstößt gegen die Landesverordnung

Amrumer Vermieter vertraut Gästen – gegen Landesverordnung

SHZ
Amrum/Föhr
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Vor der Anreise müssen Urlauber ihren Gastgeber den Negativnachweis eines Corona-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen. Denn ohne den Nachweis dürfen sie laut Landesverordnung nicht beherbergt werden. Foto: Hendrik Schmidt / SHZ

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Durch die neue Coronaverordnung haben Vermieter von Ferienwohnungen auf Amrum und Föhr wieder mehr zu tun. Einer der Gastgeber verstößt jedoch gegen die Landesverordnung – er kontrolliert nicht alle Testnachweise.

Durch die 3-G-Regeln sind Vermieter von Ferienwohnungen sowie Hoteliers verpflichtet, Gäste nur dann zu beherbergen, wenn diese vollständig geimpft sind, als genesen gelten oder aber vor der Anreise sowie alle 72 Stunden danach ein negatives Coronatestergebnis vorlegen Diese Verschärfung der Regeln bedeutet für die Gastgeber vor allem eines: wieder mehr Arbeit.



„Die Meinungen gehen da in der Tat auseinander“, antwortet der Chef der Amrum Touristik, Frank Timpe, auf die Frage, ob er hinsichtlich der neuen Verordnung schon Rückmeldungen aus der Bevölkerung erhalten habe. Es gebe diverse Betriebe auf Amrum, die die Anpassungen als wichtig ansehen – andere Gastgeber hätten sich hingegen über zwischenzeitliche Lockerungen mit weniger persönlichen Belastungen gefreut. In der gesamten Corona-Zeit habe es immer wieder viele Änderungen gegeben, die „regelmäßig umsichtig und im Sinne eines funktionierenden Tourismus mit erheblichen Mehraufwendungen“ gemeistert worden seien, so Timpe weiter.

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Verwirrung bei Gästen

Klar ist aber auch: Um die Verordnung kommt man nicht herum, egal wie groß die Freude über die Lockerungen nun war. „Wir haben uns darauf eingestellt, dass wieder mehr getestet wird“, so Holger Witt, Inhaber des Amrum Appartement Centrums. Sein Team sei mittlerweile eingespielt, der vermeintlich zusätzliche Arbeitsaufwand halte sich demnach in Grenzen. Einzig bei den Gästen habe die neue Verordnung für Verwirrung gesorgt, auch wenn die Appartementvermietung ihre Gäste im Vorhinein über die Maßnahmen informiert hatte – hier spricht Witt von einem „erhöhten Beratungsaufwand“. Gerade die Frage, ob nun wieder ein Beherbergungsverbot drohe, würde aktuell häufiger gestellt – „nur können wir die leider auch nicht beantworten“.

Ein erhöhtes Stornierungsaufkommen könne er nicht verzeichnen. „Die Gäste wissen ja jetzt, was auf sie zukommt und stellen sich darauf ein.“ Schon bevor sie die Insel erreichen, können Urlauber per Messenger oder Mail ihr Ergebnis an die Agentur schicken – so auch in den Folgetagen. Dass man die Touristen an die Einhaltung der Zeitabstände erinnern muss, passiere nur ganz selten: „Auf die 4500 bis 5000 Testnachweise, die wir in den vergangenen Monaten überprüft haben, kamen vier oder fünf Erinnerungen.“

Zusätzliches Personal für die Einhaltung der Maßnahmen

Von einem „Riesenmehraufwand“ spricht hingegen Nora Clausen von der Vermietungsagentur Clausens auf Föhr. Sie habe zu Coronazeiten zusätzliches Personal einstellen müssen, um der Arbeit gerecht zu werden. „Wir haben alle Gäste einzeln angeschrieben und auf die Testpflicht hingewiesen“, erzählt sie. Auch bei Clausens können die Testergebnisse vorab sowie alle 72 Stunden per WhatsApp oder Mail vorgezeigt werden. „Ohne Testnachweis geben wir keine Schlüssel raus“, so Clausen. „Wer ohne kommt, muss in den Testzentren vor Ort einen machen.“

Problematisch dabei sei nur, dass ein Teil der Urlauber, die am Wochenende angereist waren, keine Testtermine hatten – bis dato waren ja auch keine Testnachweise erforderlich. Nun hofft sie, dass die Kapazitäten in den Föhrer Testzentren ausreichen.

Keine Dokumentationspflicht mehr

Auch ein anderer Amrumer Vermieter berichtet von einem Mehraufwand durch die Coronaverordnung. Dieser sei durch das Entfallen der Dokumentationspflicht aber geringer als in den Monaten zuvor. So gelte es nur die ebenfalls häufig per Messenger oder Mail eintrudelnden Testnachweise vor der Anreise zu kontrollieren. „Die nachfolgenden kontrolliere ich nicht, da appelliere ich an den gesunden Menschenverstand meiner Gäste, die sind ja auch alle volljährig“, so der Vermieter. Dass er damit gegen die Landesverordnung verstößt, scheint dem Amrumer nicht klar zu sein.

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Laut Verordnung dürfen nämlich nur Personen beherbergt werden, „die spätestens alle 72 Stunden einen Testnachweis vorlegen“. Daraus folgt logischerweise also, dass der Gast dem Vermieter den Testnachweis alle 72 Stunden vorlegen muss. „Das ergibt natürlich nur Sinn, wenn der Vermieter den Testnachweis auch ansieht, also kontrolliert, und entsprechend reagiert, also im Fall eines positiven Tests die weitere Beherbergung ablehnt“, erläutert der Sprecher des Kreis Nordfriesland, Hans-Martin Slopianka dazu. Und demnach, so der Kreissprecher weiter, begeht der Amrumer laut Infektionsschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.

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