Wohnen in Joldelund

Auch Stadthäuser sollen möglich sein: So wollen die Joldelunder ihre Gemeinde bebauen

So wollen die Joldelunder ihre Gemeinde bebauen

So wollen die Joldelunder ihre Gemeinde bebauen

SHZ
Joldelund
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Hier auf der grünen Wiese Richtung Osten fotografiert (im Hintergrund die Gaststätte) soll das neue B-Gebiet in Joldelund entstehen. Foto: Udo Rahn/shz.de

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Joldelund hat nicht mehr viele freie Flächen für Wohnhäuser. Doch um die machen sich der Bürgermeister und die Gemeindevertreter detailliert Gedanken. Das stellen sie sich vor.

Wohnbauliche Entwicklung ist eine ständige Herausforderung für jede Kommune. In Joldelund besteht Bedarf insbesondere für junge Familien, die ihre Wurzeln im Ort nicht aufgeben und weiter sesshaft bleiben möchten. Doch die Landesplanung setzt im Regionalplan Grenzen. Bis zum Jahre 2035 billigt sie der Gemeinde 23 Grundstücke zu, nicht mehr und nicht weniger.

Dafür bietet sich die noch grüne Wiese mitten im Dorf, direkt hinter dem Dörpskrog in westlicher Richtung an. Für das Areal hatte die Gemeindevertretung bereits Aufstellungsbeschlüsse zum Bebauungsplan zehn und des Flächennutzungsplanes gefasst. Bürgermeister Reiner Hansen (WGJ) hatte in jüngster Sitzung zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingeladen und es waren 20 Einwohner erschienen.

Die Planerin Ellen Jappsen vom Architektenbüro Jappsen – Todt – Bahnsen aus Husum erläuterte die in einigen Arbeitssitzungen mit Gremiumsmitgliedern und Gemeinde-Chef gefassten ersten Festsetzungen. Das sei noch nicht in Stein gemeißelt, so Jappsen. „Wir nehme uns die Zeit für Bedenken und Anregungen.“

Die Grundstücke für Wohnbebauung sollen in Größen zwischen 700 und 900 Quadratmeter zugeschnitten werden und kontinuierlich nach und nach erschlossen werden. Die wichtigsten Eckpunkte, so Jappsen, sei eine geplante Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3. „Das bedeutet, dass 30 Prozent der Fläche bebaut werden darf“, informierte die Planerin. Grundsätzlich dürfen nur ortstypische Einzelhäuser gebaut werden.

„Der dörfliche Charakter muss erhalten bleiben. Dennoch möchten wir auf zwei oder drei Flächen die Möglichkeit schaffen, Stadthäuser zu bauen. Nachfragen habe ich schon erhalten“, informierte der Bürgermeister. Für alle Fälle schlage er also vor die drei Areale direkt am östlichen Rand – zur Gaststätte hin – für solchen Bauten vorzusehen. Dort würden sie optisch nicht so sehr in den Mittelpunkt rücken. Aber auch Doppelhäuser sollen möglich werden.

So steht der Gemeinderat zum Thema Photvoltaik-Anlagen

Eine Frage wollte der Gemeinde-Chef von seinen Mitstreitern beantwortet haben: „Stehen wir Photovoltaik-Freiflächenplanungen positiv gegenüber oder wollen wir so etwas nicht auf dem Gemeindegebiet dulden?“ Er könne sich vorstellen, dass auf dem 1914 Hektar großen Areal der Kommune irgendwo Flächen dafür geeignet sind. Für den Fall künftiger Anfragen von Planern würde er gern die Meinung des Gemeinderates wissen, denn das Thema nehme schon aus aktuellem Anlass überall Fahrt auf.

Vielleicht sei auch gemeindeübergreifend etwas möglich mit Goldebek, Goldelund, Kolkerheide oder Högel. Eine einmütige Grundsatzentscheidung dafür wurde einstimmig gefällt mit dem Hinweis, dass jede Anfrage in alle Richtungen geprüft werden müsse, auch im Hinblick auf Bürgerakzeptanz. Die Einschaltung eines externen Planers hielt das Gremium allemal für sinnvoll.

Högeler Bad bekommt nun jährlich Zuweisung vom Land

Im Dezember 2019 hatten die benannten Nachbargemeinden vereinbart, den Betrieb und die Kosten für das Högeler Freibad gemeinsam zu finanzieren. Für Högel alleine wäre es von den Kosten nicht mehr tragfähig gewesen. Weil das kleine Bad auch von Einwohnern aller Kommunen rege genutzt wird, hatte sich die Kooperation ergeben.

Mit der Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) im Januar 2021, erhalten Träger von kommunalen Bädern eine jährliche Zuweisung zu den Betriebskosten, so dass es aktuell kein Defizit gibt. Um alle Kooperationspartner gleich zu behandeln, wurde die Vereinbarung ergänzt. Die Überschüsse werden künftig zum Ausgleich zukünftiger Fehlbeträge und zur Beteiligung nötiger Investitionen vorrangig vor der Mitfinanzierung herangezogen. Das Gremium stimmte der Änderung einstimmig zu.

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