Zensus 2022 startet am Montag
Auskunft ist verpflichtend: Das müssen Sie über die Volkszählung im Kreis Schleswig-Flensburg wissen
Auskunft ist verpflichtend: Das müssen Sie über die Volkszählung im Kreis Schleswig-Flensburg wissen
Auskunft ist verpflichtend: Das müssen Sie über die Volkszählung im Kreis Schleswig-Flensburg wissen
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Die Volksbefragung soll verlässliche Daten über die Bevölkerungsstruktur in ganz Deutschland ergeben. Aber wie läuft die Volkszählung ab und was passiert, wenn jemand die Aussage verweigert? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit – diese Daten und noch mehr werden im Zuge der deutschlandweiten Volkszählung auch im Kreis Schleswig-Flensburg abgefragt. 37.282 Befragungen müssen dafür ab Montag, 16. Mai, stattfinden. Dabei werden stichprobenartig Haushalte anhand eines Fragebogens erfasst – und das direkt vor der Haustür. Alle Befragten sind zur Auskunft verpflichtet.
Zum Thema: Zensus 2022 startet: Zählung von Gebäuden und Wohnungen in SH und Hamburg
375 Ehrenamtler führen Interviews
Die Befragungen werden von Ehrenamtlichen geführt. An welchen Haustüren die sogenannten Erhebungsbeauftragten ab Montag klingeln werden, legte im Vorfeld das Statistikamt Nord fest. Es kann auch passieren, dass zusätzliche Angaben wie der Schulabschluss und der Beruf abgefragt werden. Die Erhebungsbeauftragten übermitteln noch vor Ort die Daten mit einem Tablet an den Kreis, sodass auf den Geräten keinerlei Informationen gespeichert werden, versichert der Kreis.
Alle Beauftragten zur Befragung haben einen eigenen Ausweis vom Kreis erhalten. Zusammen mit ihrem jeweiligen Personalausweis sind die Interviewer so dazu berechtigt, die Befragungen zu führen. Wer sich dennoch unsicher ist, ob die Person an der Haustür wirklich vom Zensus kommt, kann sich unter der Rufnummer 04621 87-8666 oder per E-Mail an zensus@ehst-kreis-schleswig-flensburg.landsh.de direkt an den Kreis wenden und nachfragen.
Auskunft ist Pflicht – Strafe für Verweigerer
Alle ausgewählten Haushalte müssen die Fragen der Interviewer beantworten. Wer dies beim Besuch der Interviewer nicht tun möchte, muss seine Angaben innerhalb einer Woche mit einem personalisierten Zugangscode online oder telefonisch übermitteln. Wer auch das nicht tut, müsse mit einem „Zwangsgeld“ rechnen. Nähere Angaben zur Strafe kann der Kreis derzeit nicht machen, weil das Statistische Landesamt die Höhe des Zwangsgeldes nicht veröffentlicht hat.