95-Jährige aus SH angeklagt

Beihilfe zum tausendfachen Mord: Hauptverfahren gegen KZ-Sekretärin eröffnet

Beihilfe zum tausendfachen Mord: Hauptverfahren gegen KZ-Sekretärin eröffnet

Beihilfe zum Mord: Verfahren gegen KZ-Sekretärin eröffnet

SHZ
Itzehoe/Kreis Pinneberg
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Der Eingang des Stutthof Museums in Sztutowo (Polen). Im September beginnt die Hauptverhandlung gegen eine ehemalige Angestellte des Konzentrationslagers. Foto: Piotr Wittmann/dpa/shz.de

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Irmgard F. aus dem Kreis Pinneberg wird Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen vorgeworfen. Nun steht fest, dass sich die 95-Jährige ehemalige Zivilangestellte eines KZ vor Gericht verantworten muss.

Die 3. Große Jugendkammer des Landgerichts Itzehoe hat das Hauptverfahren gegen eine ehemalige Zivilangestellte des Konzentrationslagers Stutthof eröffnet. Das teilte Pressesprecherin Frederike Milhoffer am Freitag (16. Juli) mit. Der heute 95-Jährigen, die in einem Seniorenheim im Kreis Pinneberg lebt, wird Beihilfe zu mehr als 11.000 Fällen des Mordes und versuchten Mordes vorgeworfen.

Angeklagte war Stenotypistin und Schreibkraft

Die Anklage war bereits am 26. Januar erfolgt. Demnach legt die Staatsanwaltschaft der damals Heranwachsenden zur Last, in ihrer Funktion als Stenotypistin und Schreibkraft in der Lagerkommandatur des ehemaligen Konzentrationslagers Stutthof zwischen Juni 1943 und April 1945 den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von dort Inhaftierten Hilfe geleistet zu haben.

Die 3. Große Jugendkammer hat die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (§ 203 StPO). Sie erachtet die Angeklagte laut Mitteilung für hinreichend verdächtig, durch eine Handlung Beihilfe zu 11.387 Fällen des Mordes (§§ 211, 27 StGB) geleistet zu haben, wovon es in sieben Fällen beim Versuch geblieben sein soll.

Verfahren vor der Jugendkammer

Milhoffer erläutert: „Soweit das Gericht hinsichtlich einiger Vorgänge zu einer anderen rechtlichen Bewertung als die Staatsanwaltschaft gekommen ist, hat dies aufgrund der Bewertung der Tätigkeit der Angeklagten als eine Beihilfehandlung keine Auswirkungen auf den Gesamtvorwurf.“ Das Verfahren wird vor der Jugendkammer verhandelt, weil die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat 18 beziehungsweise 19 Jahre alt und somit Heranwachsende im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) war.

Fest steht seit Freitag auch der erste Verhandlungstermin. Die Hauptverhandlung beginnt am Donnerstag (30. September) um 10 Uhr. Nicht bekannt ist bislang hingegen der Ort.

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