Am Arbeitsplatz und in Öffis
Bundesrat billigt 3G: Ab wann die neuen Regeln gelten
Bundesrat billigt 3G: Ab wann die neuen Regeln gelten
Bundesrat billigt 3G: Ab wann die neuen Regeln gelten
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Der Bundesrat hat die Corona-Neuregelungen mit 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln beschlossen. Nun steht auch fest, wann die Regeln in Kraft treten.
Der Bundesrat hat die Corona-Neuregelungen mit 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln beschlossen. Die Länder votierten am Freitag einstimmig für das umstrittene, von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Infektionsschutzgesetz. Die neuen 3G-Regeln am Arbeitsplatz und im Verkehrsbereich sollen voraussichtlich ab kommendem Mittwoch gelten. Das Bundesarbeitsministerium twitterte am Freitag: „Um Beschäftigte besser zu schützen, gilt ab 24. November 3G am Arbeitsplatz.“
Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte auf Nachfrage, dass ab diesem Tag auch die geplante 3G-Regel in Verkehrsmitteln und die bundesweiten Testpflichten in Pflegeeinrichtungen in Kraft treten sollen. Die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes enthält auch die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht, die damit ebenfalls ab Mittwoch greifen dürfte.
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Das sind die vom Bundestag beschlossenen Corona-Maßnahmen im Überblick:
Ausnahmen bei harten Corona-Maßnahmen
Die Bundesländer sollen nach dem Auslaufen der sogenannten epidemischen Lage nationaler Tragweite zwar weiterhin auch besonders harte Maßnahmen verordnen können, etwa Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen in Freizeit, Kultur und Sport. Ausgeschlossen sein sollen aber Versammlungsverbote oder Verbote religiöser Zusammenkünfte. Bereits bekannt war, dass es auch keine umfassenden Geschäfts- und Schulschließungen mehr geben soll. Corona-Auflagen an Schulen, ja – aber eine Aussetzung des Präsenzunterrichts könne nicht festgelegt werden, wird im Entwurf bekräftigt.
Gefälschte Tests und Impfnachweise
Wer Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweise fälscht, muss nach den Ampel-Plänen mit hohen Strafen rechnen. In besonders schweren Fällen des „unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen“, wenn „der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande“ handelt, soll eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich sein. Dafür soll das Strafgesetzbuch entsprechend geändert werden.
Testpflicht in Kliniken und Pflegeheimen
In den Bundesländern wird es teilweise schon so gemacht oder ist geplant, nun soll die Regelung bundesweit eingeführt werden: Beschäftigte und Besucher sollen Kliniken und Pflegeeinrichtungen nur noch mit tagesaktuellem negativen Corona-Test betreten dürfen. Geimpfte oder genesene Beschäftigte können sich dem Entwurf zufolge auch täglich ohne Überwachung selbst testen oder zweimal pro Woche einen PCR-Test vorlegen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung soll die Testpflicht gelten.
3G in Bussen und Bahnen
Die geplante 3G-Regel in Verkehrsmitteln soll „stichprobenhaft“ überprüft werden. Beförderer sollen dazu verpflichtet werden, dies durch entsprechende Nachweiskontrollen zu überwachen. Passagiere müssen dann entweder einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. Der negative Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ausgenommen sein sollen Schülerinnen und Schüler und die Beförderung in Taxis. Festgeschrieben werden soll die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Gesichtsmaske. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
3G am Arbeitsplatz
Auch bei der geplanten bundesweiten 3G-Regel am Arbeitsplatz wird es konkreter: Zutritt zum Arbeitsplatz, wenn dort „physischer Kontakt“ zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll es ohne Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellen Testnachweis (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) nicht mehr geben. Die Arbeitgeber sollen das täglich kontrollieren und die Ergebnisse auch festhalten. Beschäftigte seien verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzulegen. Derzeit müssen Unternehmen noch zwei Tests pro Woche anbieten. Zusätzlich gibt es seit kurzem auch wieder mindestens einen kostenlosen Bürgertest pro Woche. Bei fünf Arbeitstagen müssen Nicht-Genesene oder Ungeimpfte also damit rechnen, zwei Tests pro Woche auf eigene Kosten zu machen.
Homeoffice-Pflicht
Die geplante Homeoffice-Pflicht orientiert sich an den Regeln, die bis Juni dieses Jahres schon einmal galten: Beschäftigten mit „Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten“ muss Homeoffice ermöglicht werden, es sei denn, das ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich, etwa weil Post bearbeitet werden muss oder Waren oder Material ausgegeben werden müssen. Die Beschäftigten müssen das Homeoffice-Angebot annehmen, es sei denn, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es beispielsweise zu eng oder zu laut ist oder weil die nötige Ausstattung fehlt.