Omikron in Schleswig-Holstein

Corona-Impfpflicht verschieben wie die Bayern? SH hält sich bedeckt

Corona-Impfpflicht verschieben wie die Bayern? SH hält sich bedeckt

Corona-Impfpflicht verschieben? SH hält sich bedeckt

SHZ
Kiel / München
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Bayern will die einrichtungsbezogene Impfpflicht verschieben. Was macht Schleswig-Holstein? Foto: Federico Gambarini/dpa/shz.de

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Nach der Ankündigung Bayerns, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu verschieben, hat das Kieler Gesundheitsministerium zurückhaltend reagiert. Das ist noch zu klären.

Noch gibt sich das Kieler Gesundheitsministerium bedeckt und verweist auf ausstehende Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Auf die will der bayrische Ministerpräsident aber nicht mehr warten. Am Montag sorgte Markus Söder mit seiner Ankündigung, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zunächst auszusetzen, für einen Eklat.

Eigentlich soll diese ab dem 15. März bundesweit durchgesetzt werden, zumindest für medizinisches Personal und Personen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Wer bis dahin nicht geimpft ist, dem droht ein Beschäftigungsverbot. Doch man höre, so Söder, die Sorge, dass genau das zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führe. Nämlich dann, wenn all das Personal, das bis dato noch immer ungeimpft ist, ausfalle.

„Ich bin für die Impfpflicht“, stellt Söder klar, aber diese singuläre Pflicht sei keine Lösung in der Omikron-Krise. Es werde stattdessen eine „großzügigste Übergangsregelungen“ geben, was „de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft“, sagte der CSU-Vorsitzende in München. „Für wie viele Monate, wird man dann sehen“, fügte er hinzu, jedenfalls zunächst für einige Zeit, „um das Ganze vernünftig zu gestalten.“

Keine Hurra-Rufe aus Kiel

Hurra-Rufe im Kieler Gesundheitsministerium blieben am Montag aus. „Aus dem GMK-Beschluss vom 22. Januar geht hervor, dass wichtige Themen wie offene Vollzugsfragen oder die Bestimmung vergleichbarer Einrichtungen noch durch das Bundesgesundheitsministerium zu klären sind. Diese Klärung steht noch aus“, erklärte der Sprecher der Garg-Behörde, Frank Zabel, in bestem Amtsdeutsch.

Ab 16. März müssen Ärzte und Pfleger gegen Covid-19 geimpft sein. Sind sie es nicht, entscheiden Mitarbeiter der Gesundheitsämter über das Schicksal der Betroffenen.

Das Vorpreschen aus dem Süden kommt neun Tage vor dem nächsten GMK-Corona-Gipfel und dürfte wohl für eine neue Debatte sorgen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verurteilt bereits die „laxe Vollzugsregel“ der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Das gefährde das Leben der älteren Menschen und auch „die Glaubwürdigkeit von Politik.“

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