Lockerungen ab 3. April

Corona-Regeln in Flensburg: Hier bleibt die Maskenpflicht bestehen

Corona-Regeln in Flensburg: Hier bleibt die Maskenpflicht bestehen

Flensburg: Hier bleibt die Maskenpflicht bestehen

SHZ
Flensburg
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Im Zug gilt die Maskenpflicht in Schleswig-Holstein weiterhin, im Bahnhof dagegen nicht. Foto: Caroline Marmuth/shz.de

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In Schleswig-Holstein fallen ab 3. April fast alle Corona-Regeln. Beim Einkaufen oder in der Gastronomie entfällt die Maskenpflicht, im ÖPNV bleibt sie. Das gilt in Flensburg.

Ab dem 3. April fallen in Schleswig-Holstein fast alle Corona-Regeln. In besonders geschützten Einrichtungen bleibt allerdings eine Maskenpflicht bestehen. Wo die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiter gilt, haben wir für Sie zusammengefasst.

Wo gilt ins Schleswig-Holstein noch die Maskenpflicht?

Die Maskenpflicht gilt noch für:

  • Externe Personen in Krankenhäusern (FFP2).
  • Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen.
  • In Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen.
  • Bei Dienstleistungen ambulanter Pflegedienste für alle Personen, soweit dies mit der Art der Dienstleistung vereinbar ist.
  • In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich Taxis und Schulbussen.

Kann man jetzt ohne Maske in SH einkaufen?

In anderen Bereichen des öffentlichen Lebens werden bisher geltende Maskenpflichten in Empfehlungen umgewandelt, beispielsweise im Einzelhandel und in Ladenlokalen. Diese Empfehlungen gelten vor allem in Bereichen, in denen eine große Anzahl von Menschen in Innenräumen zusammenkommt oder dichtes Gedränge die Übertragungswahrscheinlichkeit des Corona-Virus erhöht, insbesondere, wenn die Teilnehmenden sich nicht kennen.

„Rücken Sie sich etwa beim Einkaufen nicht zu sehr auf die Pelle“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther am Dienstag. Viele Menschen müssten sich erst wieder daran gewöhnen, so Günther. „Ich bitte deshalb auch zu respektieren, wenn sich Menschen trotz der neu gewonnenen Freiheit dafür entscheiden, weiter Maske zu tragen. Das ist vollkommen in Ordnung.“

Wie sind die Regeln zur Maskenpflicht im Bahnhof oder der Bushaltestelle?

Im ÖPNV, in Bus oder Bahn gilt weiterhin die Maskenpflicht. In Bahnhofsgebäuden dagegen muss keine Maske mehr getragen werden.

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