Omikron in Schleswig-Holstein

Corona-Regeln in SH: Diese Öffnung kommt am Mittwoch

Corona-Regeln in SH: Diese Öffnung kommt am Mittwoch

Corona-Regeln in SH: Diese Öffnung kommt am Mittwoch

SHZ
Kiel
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Die 2G-Regel im Einzelhandel fällt in Schleswig-Holstein am Mittwoch. Die Maskenpflicht jedoch bleibt bestehen. Foto: Christophe Gateau/dpa/shz.de

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Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel, aber die Maske bleibt. Schleswig-Holsteins Chöre dürfen wieder ohne Masken proben. Für die Gastronomie fällt die Sperrstunde. Und im Sport ist wieder mehr möglich.

Es ist genau drei Wochen her: Mitte Januar verzeichnete Schleswig-Holstein unter den bundesdeutschen Flächenländer die höchsten Infektionsraten, Kiel und Lübeck waren gerade über eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 geklettert.

Mittlerweile liegt Schleswig-Holstein mehr 500 Punkte unter dem Bundesschnitt. Nur noch Thüringen – das Land, das zuletzt von der Delta-Welle am stärksten gebeutelt war und jetzt offenbar als letzte Region in die Omikron-Phase wechselt – liegt bei den Infektionszahlen etwas günstiger, dürfte Schleswig-Holstein aber noch vor dem Wochenende überholen.

Fürstenfeldbruck statt Kiel und Lübeck auf dem traurigen Spitzenplatz

Anstelle von Kiel, Lübeck oder Flensburg führten am Montag Fürstenfeldbruck in Bayern (Inzidenz: 4083), Wilmersdorf/Charlottenburg oder der Hochsauerlandkreis die unrühmliche Spitze der Infektions-Tabelle des Robert-Koch-Instituts (RKI) an.

Ministerpräsident Daniel Günther und seine beiden Stellvertreter Monika Heinold und Heiner Garg hatten folgende Öffnungsschritte bereits am vergangenen Mittwoch angekündigt. Damit die Corona-Bekämpfungsverordnung zum Mittwoch in folgenden Punkten geändert werden kann, ist an diesem Dienstag noch ein formaler Kabinettsbeschluss des Jamaika-Bündnisses notwendig. Danach:

• entfällt die 2G-Regel im Einzelhandel. Die Maskenpflicht jedoch bleibt bestehen.

• können Schleswig-Holsteins Chöre wieder ohne Masken und auch Blasorchester wieder proben. Hier gilt die 2Gplus-Regel.

• entfällt die Sperrstunde für die Gastronomie.

• wird der bundeseinheitliche Beschluss zu überregionalen Großveranstaltungen umgesetzt. Das bedeutet: Bei Großveranstaltungen im Freien – etwa bei Fußballspielen – darf die Auslastung bei höchstens bei 50 Prozent liegen und zugleich eine Obergrenze von 10.000 Menschen nicht überschreiten. In Innenräumen, zum Beispiel in der Handball-Bundesliga, liegen die Grenzwerte niedriger: Es sind dort maximal 30 Prozent Auslastung bei nicht mehr als 4000 Besuchern erlaubt.

Hohe Impfquote im Norden macht es möglich

Als Begründung für die Öffnungsschritte nennt die Jamaika-Koalition die hohe Impfquote Schleswig-Holsteins sowie den Umstand, dass aktuell keine Überlastung des Gesundheitssystems drohe. In Schleswig-Holstein sind – Stand Montag – 78,9 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft (Bundesdurchschnitt: 74,4). 62,4 Prozent haben eine Booster-Impfung, bundesweit sind es 54,3 Prozent.

In der Gruppe der über 60-Jährigen sind mehr als 92 Prozent grundimmunisiert (zwei Impfungen). Fast 84 Prozent haben eine Auffrischungsimpfung erhalten. Bei den Erwachsenen liegt die Impfquote bei 90 Prozent (zweimal geimpft).

In der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen sei eine Vollimmunisierung von 72,3 Prozent erreicht, fast 80 Prozent haben mindestens eine Impfdosis. Bei den Jugendlichen erreicht Schleswig-Holstein die mit Abstand höchsten Quoten bundesweit.

Auch die Hospitalisierungsrate, zwischenzeitlich bereits bei 6,3, sank am Montag zunächst wieder unter den Wert 5.

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