Flensburg

Corona-„Spaziergänge“: Stadt hofft auf Dialog bei unangemeldeten Demos

Corona-„Spaziergänge“: Stadt hofft auf Dialog bei unangemeldeten Demos

Stadt hofft auf Dialog bei unangemeldeten Demos

SHZ
Flensburg
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Polizei und Ordnungsamt versuchen, die Demo in geregelten Bahnen zu halten. Foto: Sebastian Iwersen/shz.de

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Für Ordnungsamt und Polizei ist es „schwierig“, dass die Corona-Demos nicht angemeldet werden und sich kein Verantwortlicher zeigt.

Während die als „Spaziergänge“ titulierten Demonstrationen gegen Teile der Corona-Politik von Bundes- und Landesregierungen in anderen Bundesländern bereits seit mehreren Monaten an der Tagesordnung sind, ist diese Bewegung erst seit wenigen Wochen in Flensburg etabliert. Der Stadt macht die Unberechenbarkeit von Teilnehmerzahlen und Marschrouten die Arbeit schwer – man hofft auf einen Dialog.

Die Einschätzung des Innenministeriums des Landes lässt wenig Spielraum für Interpretationen. Diese stuft die „Spaziergänge“, bei denen sich auch in Flensburg schon bis zu mehrere hundert Teilnehmer versammelt hatten und durch die Innenstadt gezogen waren, als „Öffentliche Versammlung“ nach Paragraph 2 des Versammlungsfreiheitsgesetztes ein – danach ist eine Versammlung eine „örtliche Zusammenkunft von mindestens drei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung“. Sofern die Versammlung sich fortbewegt, gilt sie nach dem Gesetz als Aufzug.

Verantwortlicher muss genannt werden

„Diese Veranstaltungen müssen 48 Stunden vor Beginn bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden“, erklärt Stadt-Pressesprecher Clemens Teschendorf. „Zudem muss auch ein Verantwortlicher genannt werden, der sowohl uns als auch der Polizei als Ansprechpartner dient – und bei einem Aufzug muss vorher auch der geplante Streckenverlauf genannt werden“, ergänzt er.

Ausgenommen sind von der Anzeigepflicht nach dem Versammlungsfreiheitsgesetz aber sogenannte „Spontanversammlungen“, die sich „aufgrund eines spontanen Entschlusses augenblicklich bilden“. Genau diese Ausnahme machen Stadt und Polizei die Arbeit ungleich schwerer - denn angemeldet wurde nach Angaben der Stadt bisher keiner der zahlreichen „Spaziergänge“, die in Flensburg bislang Montags und Samstags stattgefunden haben und ihren Ausgangspunkt in der Regel am ZOB haben.

Die Routen der Aufzüge variierten dabei aber jedes Mal. Mal ging es über die Schiffbrücke in Richtung Nordertor, andere Male bis vor das Rathaus. Diese Unberechenbarkeit stellt sowohl Polizei als auch Ordnungsamt immer wieder vor Herausforderungen – denn um die Sicherheit der Teilnehmenden zu gewährleisten, müssen teilweise Kreuzungen und Straßenabschnitte gegen den fließenden Verkehr gesichert werden.

Gegendemo wird eingekesselt

Auch Sitzblockaden der Gegendemo wurden dabei von der Polizei teils unsanft aus dem Weg geräumt und eingekesselt, damit der „Spaziergang“ passieren kann. „Es handelt sich um eine Versammlung unter freiem Himmel, also in der Öffentlichkeit. Für den Aufzug müssen Straßen gesperrt werden, damit der Aufzug nicht gefährdet wird oder es zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommt“, ergänzt Polizeisprecher Christian Kartheus. Dazu gehöre es auch, das Aufeinandertreffen mit der Gegendemo zu regulieren. „Eine Versammlung ist vor Störungen zu schützen. Die Ausübung einer friedlichen Versammlung und die Versammlungsfreiheit ist zu wahren. Dazu gehört auch, dass der Aufzug durchgeführt werden kann.“

Schwieriger Rahmen

„Der momentane Rahmen ist schwierig“, gibt Teschendorf zu bedenken. Es gehe der Stadt gar nicht darum, freie Meinungsäußerung zu untersagen. „Wir haben das seit Beginn der Pandemie immer möglich gemacht, auch wenn es Kontaktbeschränkungen gab“, verdeutlicht der Stadtsprecher. Die Kräfte des Ordnungsamts begleiten die Aufzüge, sobald sie davon Kenntnis erhalten. „Wir schauen dann natürlich auch, ob wir einen Verantwortlichen ausmachen und sprechen mit den Teilnehmenden“, so Teschendorf. Dies sei bei den momentan regelmäßig stattfindenden Aufzügen aber bisher nicht gelungen.

„Wir hoffen darauf, dass wir diese Demonstrationen in einen geordneten Rahmen bringen können“, äußert der Stadtsprecher. Denn die Veranstaltungen seien auch besser zu schützen, wenn Marschroute und ungefähre Teilnehmerzahl vorher bekannt wären. „Sollten dann Gegendemonstrationen entstehen, haben wir natürlich auch einen viel besseren Überblick und können uns entsprechend vorbereiten“, erklärt Clemens Teschendorf und wirbt dafür, die Demonstrationen möglichst vorher anzuzeigen. „Wir würden dann mit dem Verantwortlichen in den Dialog gehen und die Rahmenbedingungen klären“, erklärt Teschendorf und ergänzt: „So lange die Inhalte nicht verfassungsfeindlich sind, machen wir solche Versammlungen zur freien Meinungsäußerung gerne möglich“.

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