Simonsberg

Dauerwohnen in Ferienhäusern: Bauaufsicht greift nach fünf Jahren durch

Dauerwohnen in Ferienhäusern: Bauaufsicht greift nach fünf Jahren durch

Dauerwohnen in Ferienhäusern: Bauaufsicht greift durch

SHZ
Simonsberg
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Idyllische Ferienhaussiedlung Himpkamp in Simonsberg. Nun ermittelt der Kreis gegen Dauerbewohner. Foto: Udo Rahn/shz.de

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Es soll Gerangel der Behörden gegeben haben, wer tätig werden soll. Nun ermittelt der Kreis gegen Dauerbewohner von Ferienhäusern in Simonsberg. Bürgermeisterin Angela Feddersen sah schon immer den Kreis in der Pflicht.

Lauter hübsche Ferienhäuser in farbenfroher Holzbauweise im Himpkampweg in Simonsberg und die Badestelle Lundenbergsand an der Nordsee gleich in der Nähe – das ist eine der idyllischsten Ecken der Gemeinde. Getrübt wird die Situation dadurch, dass dort Menschen illegal in Ferienhäusern wohnen, sich auf Dauer eingerichtet haben.

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Die rechtliche Lage ist eigentlich ganz einfach. So etwas ist verboten, stellt aber keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit dar. Doch der Gemeinde gelingt es einfach nicht, dem Treiben ein Ende setzen zu lassen. Stoppen kann das nur die Bauaufsicht des Kreises Nordfriesland, wie Kreis-Pressesprecher Hans-Martin Slopianka, auf Nachfrage von shz.de bestätigt.


Die Bauaufsicht will erst seit 2020 von dem Missstand Kenntnis gehabt haben, wie sie weiter über Slopianka unserer Redaktion ausrichten lässt: „Wir haben erst durch den Hinweis der Gemeinde im letzten Jahr von der mutmaßlich rechtswidrigen Nutzung der Häuser erfahren und werden auf dieser Grundlage nun tätig.“

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Was den zeitlichen Ablauf betrifft, erinnert sich Bürgermeisterin Angela Feddersen ganz anders. Sie habe nach Übernahme ihres Amtes im Jahr 2013 bei einem Eigentümerwechsel einzelner Häuser die neuen Besitzer routinemäßig darüber informiert, dass dort Dauerwohnen untersagt bleibt.

Hauskäufer wussten von nichts

Der eine oder andere Käufer will es nicht gewusst haben, weil Makler nicht extra darauf hingewiesen hätten. So schilderte die Bürgermeisterin laut shz.de die Lage in einer Gemeindevertreter-Sitzung im Frühsommer.

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Was findet sich in den Akten? Frank Feddersen, Leiter des zuständigen Amtes Nordsee-Treene unterbricht extra ein Telefonat mit shz.de, um noch einmal genau im Vorgang nachzuschauen. Ein paar Minuten später meldet er, dass die erste Nachricht über die missbräuchliche Nutzung von Ferienhäusern im Jahr 2016 an den Kreis rausgegangen sei.


Aussage gegen Aussage – wie unterschiedlich nun die Zeitrechnung von Kreis, Amt und Bürgermeisterin auch gewesen sein mag, geht es hier um die Frage, wie der Kreis die Lage beurteilt. Noch einmal der Sprecher des Kreises: „Der deutsche Staat geht grundsätzlich davon aus, dass seine Bürger sich rechtskonform verhalten. Im Bauordnungsrecht, wie in vielen anderen Lebensbereichen, gibt es keine regelmäßigen flächendeckenden Kontrollen, ansonsten müssten die Baubehörden bundesweit jedes Gebäude etwa alle fünf Jahre einmal begehen, um festzustellen, ob zum Beispiel illegale Anbauten hinzugekommen sind oder ob Gebäude inzwischen in unzulässiger Weise genutzt werden (beliebtes Beispiel: Garagen als Wohnraum).

Erst nach Anzeige schaut Bauaufsicht genauer hin

Verstöße gegen das Bauordnungsrecht würden deshalb meist erst verfolgt, wenn Dritte, wie etwa kommunale Behörden oder Nachbarn, die Baubehörde darauf hinweisen. Wohl deshalb hatte der Kreis die Gemeinde über das Amt gebeten, schriftlich um Prüfung zu bitten. Bürgermeisterin Angela Feddersen verweigerte aber genau das. Der Grund: Sie ist der Ansicht, dass der Kreis von sich aus tätig werden müsse, sobald ihm Missstände angezeigt worden sind.

Einwohnermeldeamt kontrolliert nicht den Wohnraum

Noch komplizierter wird es nun, als shz.de fragt, wer dort wohnt: Eigentümer selbst? Mieter, Einheimische oder Zugezogene? Slopianka: „Das werden wir im Laufe unserer Ermittlungen feststellen. Falls Bewohner dort mit erstem Wohnsitz gemeldet sein sollten, so liegt dies sicherlich daran, dass sie sich einfach so im Einwohnermeldeamt angemeldet haben. Diese Ämter kontrollieren ja nicht, ob die Nutzung des als neue Adresse angegebenen Gebäudes als Dauerwohnraum überhaupt planungsrechtlich abgesichert ist. Gleiches gilt für Behörden, die Transferleistungen bewilligen.“

Ferienhaus-Siedlung Himpkampweg soll erweitert werden

Unabhängig vom Ausgang des Streits mit den Dauerbewohnern steht die Siedlung Himpkampweg am Donnerstag, 2. September, ab 19.30 Uhr, im Kirchspielskrug erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderates. Das Ferienhaus-Gebiet (Bebauungsplan Nr. 1) soll um sechs Grundstücke erweitert werden.

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