Corona-Regeln in SH
Diese Quarantäne-Regeln gelten für Schüler in SH
Diese Quarantäne-Regeln gelten für Schüler in SH
Diese Quarantäne-Regeln gelten für Schüler in SH
Diesen Artikel vorlesen lassen.
Die Landesregierung hat die Quarantäne-Bestimmungen für Corona-Fälle an Schulen verändert. Sitznachbarn gelten nicht mehr zwingend als Kontaktpersonen. Das Freitesten für Schüler ist einfacher geworden.
In Schleswig-Holstein sind die Sitznachbarn eines Corona-Falls an Schulen seit Montag von der Quarantäne-Pflicht befreit. Sie gelten, so das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein, nicht als Kontaktpersonen. Grund hierfür seien die geltende Maskenpflicht und Testung an den Schulen.
Weiterlesen: Quarantäne-Regeln: Das gilt aktuell in Schleswig-Holstein
In Ausnahmefällen kann das zuständige Gesundheitsamt eine Quarantäne verordnen, etwa wenn es Verstöße gegen die Schutzmaßnahmen gegeben hat. Die infizierte Person muss die Kontaktpersonen in diesem Fall eigenverantwortlich informieren.
Ausnahmen für Geimpfte und Genesene
Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind im schulischen Umfeld Geboosterte, frisch (binnen 90 Tagen) doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene sowie frisch Genesene (positiver Test vor weniger als 90 Tagen).
Hat der Kontakt außerhalb der Schule stattgefunden gelten die gleichen Vorgaben wie für enge Kontaktpersonen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne. Schülerinnen und Schüler können sich bereits nach fünf Tagen mit einem PCR- oder Schnelltest freitesten. Auch hier sind Geboosterte, frisch doppelt geimpfte, geimpfte Genesene sowie frisch Genesene von der Isolationspflicht befreit.
Quarantäne endet nach zehn Tagen
Schüler, die selbst infiziert sind, müssen für zehn Tage in Quarantäne. Sie kann nach sieben Tagen wieder beendet werden, wenn ein negativer PCR-Test oder Schnelltest vorliegt. Ohne Testung endet die Quarantäne automatisch nach zehn Tagen.