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Erst 60 Prozent haben Grundsteuer-Erklärung abgegeben

Erst 60 Prozent haben Grundsteuer-Erklärung abgegeben

Erst 60 Prozent haben Grundsteuer-Erklärung abgegeben

Carlo Jolly/shz.de
Flensburg
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Formularsatz zur Grundsteuererklärung in Papierform. Im Normalfall wird elektronisch über Elster eingereicht, doch die Motivation der Bevölkerung ist äußerst gering. Foto: Carlo Jolly/shz.de

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Nicht einmal zwei Drittel der Eigentümer haben zwei Wochen vor Fristende ihre Grundsteuererklärung abgegeben – warum ein Boykott dennoch schwierig werden könnte.

Zwei Wochen vor Fristende zur neuen Grundsteuer sind in Schleswig-Holstein 758480 Erklärungen eingegangen. Das entspreche zum Stichtag 15. Januar einer Abgabequote von rund 60 Prozent, erklärte Finanzministeriumssprecherin Svea Balzer.

Vor vier Wochen waren es 52 Prozent. Im Ländervergleich gebe es nur Daten zur Abgabequote im elektronischen Elster-Verfahren. Mit rund 51 Prozent liege das Land dort rund 2,5 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. Nach diesen Zahlen haben knapp 114.000 Grund- und Immobilienbesitzer ihre Erklärung auf Papier abgegeben.

Mit 2,17 Millionen abgegebener Erklärungen (59,6 Prozent) liegt Niedersachsen fast gleichauf mit Schleswig-Holstein: „Nach den Erfahrungen bei anderen Steuerarten wird die Anzahl der eingehenden Erklärungen kurz vor und in den Wochen nach dem Ende der Abgabefrist erheblich ansteigen“, hofft Antje Tiede aus dem Finanzministerium in Hannover. Hamburg liegt leicht besser mit 61,1 Prozent und 259090 abgegebenen Erklärungen.

Die Kieler Finanzministerin Monika Heinold wies auf die zahlreichen Unterstützungsangebote hin – Webseite, Telefontermine, Rückrufservice oder Vor-Ort-Termine in den 16 Finanzämtern. „Eigentum verpflichtet“, erklärte sie.

Mitwirkungspflichten der Eigentümer

Für Verwaltungsrechtler Florian Becker leiten sich die Mitwirkungspflichten der Eigentümer auch durch die Pflicht des Staates zu sparsamem Handeln her: „Wenn der Aufwand, die Daten zu liefern, für den Einzelnen geringer ist als für die Finanzverwaltung, so ist es sachgemäß, die Steuerpflichtigen hierfür in Anspruch zu nehmen“, so der Jura-Professor.

Wer der Ansicht sei, ihm werde eine unverhältnismäßige Mitwirkungspflicht aufgebürdet, könne sich gerichtlich gegen diese Pflicht zur Wehr zu setzen. Becker: „Solange aber eine wirksame gesetzliche Pflicht zu Mitwirkung existiert, kann sich der Einzelne nicht einfach über diese hinwegsetzen.“

Eigentümer, die ihre Erklärung Ende Januar nicht abgegeben haben, würden zunächst schriftlich erinnert. Finanzämter könnten auch Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder erheben – und fehlende Daten schätzen. Aus der Hamburger Finanzbehörde ist zu hören, dass die Erklärungsabgabe gegebenenfalls mit einem Zwangsgeld erzwungen werden könne. „Dieses Zwangsgeld würde in jedem Fall vorher vom Finanzamt mit einem Schreiben angekündigt. Im schlimmsten Fall kann es bis zu 25.000 Euro betragen“, erklärt Behördensprecherin Imme Mäder.

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