BGH-Urteil zu Kontogebühren

Erste Banken in Schleswig-Holstein zahlen Geld zurück

Erste Banken in Schleswig-Holstein zahlen Geld zurück

Erste Banken in Schleswig-Holstein zahlen Geld zurück

SHZ
Kiel
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Der BGH urteilte, das Kunden einer Kontogebührenerhöhung aktiv zustimmen müssen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand Foto: 90037

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Vermutlich tausenden Schleswig-Holsteiner stehen Rückzahlungen von Kontogebühren zu. Doch nur wenige Kunden haben sich bislang darum gekümmert, jetzt zahlen erste Banken von sich aus. Was steckt dahinter?

Im April fällte der Bundesgerichtshofs ein spektakuläres Urteil: Banken dürfen das Schweigen ihrer Kunden nicht mehr als Zustimmung werten. Bislang galt eine Gebührenerhöhung, etwa beim Girokonto, als vereinbart, wenn nicht widersprochen wurde. Diese gängige Praxis hat das Urteil aufgehoben.

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Den Kunden stehen Erstattungen zu

Die Folge: Für den Kunden gilt nun der bei Kontoeröffnung festgesetzte Preis. Ihm stehen also Erstattungen zu, wenn es seitdem teurer geworden ist. Laut Sparkassen-Präsident Helmut Schleweis hat es nach dem Urteil bislang nur „sehr wenige“ Rückforderung gegeben. Gleiches bestätigen auch andere Kreditinstitute.

Einige Banken gehen jetzt in die Offensive

Einige Sparkassen im Norden gehen nun allerdings in die Offensive, bieten ihren Kunden von sich aus Rückzahlungen an. Bedingung ist ein Verzicht auf alle weiteren Forderungen. Auch einige Volks- und Raiffeisenbanken haben Kunden angeschrieben. Ist das ein Grund zur Freude oder sollte man misstrauisch werden?

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„Es ist für die Banken die eleganteste Art, das Problem zu lösen“, sagt Michael Herte von der Kieler Verbraucherzentrale. „Es besteht ja weiterhin die Gefahr, dass zahlreiche Forderungen, die einzeln geprüft werden müssen, die Rechtsabteilungen regelrecht lahmlegen.“

Verbraucherschützer gehen von zehn Jahren Verjährungsfrist aus

Maßgeblich für die Höhe einer Erstattung ist die Differenz zur letzten wirksamen Entgeldvereinbarung, etwa bei Abschluss eines Girokontos – was lange zurückliegen kann. Bankenverbände gehen derzeit allerdings von einer dreijährigen Verjährungsfrist aus. Verbraucherschützer hingegen sprechen von zehn Jahren, führen einen Spruch des Europäischen Gerichtshofs an, wonach Verjährungen nicht verhindern dürften, Ansprüche geltend zu machen.

Zentrale Frage: Wie verhält sich die Bafin?

Erklärt das die Angebote – besser jetzt für drei Jahre zahlen, als später weit höhere Kosten verbuchen zu müssen? Michael Herte hält das für unwahrscheinlich, sagt: „EuGH-Entscheidungen sind kein nationales Recht.“ Für ihn viel relevanter ist, dass die Bafin eingreifen könnte. „Die Banken haben jahrelang Gebühren erhöht, sind jetzt in einer Bringschuld – und das ist ein aufsichtsrechtliches Thema.“

Es ist also durchaus möglich das die Bafin ein Machtwort spricht, so wie im Juni, als es um die Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen ging. „Wer sich dann daran nicht hält und das Problem löst, dem drohen empfindliche Ordnungsgelder“, so Herte.

Wie viele Kunden ein Angebot bekommen haben, ist unklar

Wie viele Kunden in Schleswig-Holstein ein Angebot erhalten haben, ist unklar. „Wir gehen aktiv auf die Kunden zu“, heißt es aus der Pressestelle der Volks und Raiffeisenbanken. „Ein einheitliches Vorgehen gibt es dabei aber nicht, da es sich bei den VR-Banken um eigenständige Kreditinstitute mit jeweils eigenen Kontomodellen und Konditionen handelt.“

Die Antwort des Sparkassen- und Giroverbandes ist nahezu identisch. Die schleswig-holsteinischen Sparkassen seien rechtlich selbstständige Kreditinstitute mit unterschiedlichen Preismodellen. „Angaben zur Zahl der Kunden, die eventuell Anspruch auf Erstattungen haben, liegen daher nicht vor“, sagt Sprecher Kilian Lembke. Und: „Wir gehen davon aus, dass nur wenige Kunden Rückforderungen stellen werden.“

Kieler Verbraucherzentrale: Kunden sollten aktiv werden

Genau das befürchten auch die Verbraucherschützer. Sie raten Kunden, nicht auf ein Angebot der Bank zu warten, da am 31. Dezember die Ansprüche aus dem Jahr 2018 verjähren. Herte: „Wer aktiv werden will, sollte es jetzt tun.“

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