Infrastruktur

Erste öffentliche Beteiligung zum Marschbahn-Ausbau zwischen Niebüll und Sylt

Erste öffentliche Beteiligung zum Marschbahn-Ausbau zwischen Niebüll und Sylt

Erste öffentliche Beteiligung zum Marschbahn-Ausbau

Hagen Wohlfahrt/shz.de
Niebüll
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Die eingleisigen Marschbahn-Abschnitte zwischen Niebüll und Klanxbüll sowie zwischen Morsum und Tinnum sollen in den nächsten Jahren ein zweites Gleis erhalten. Auch zwischen Hattstedt und Bredtstedt ist die Bahn eingleisig unterwegs. Foto: CoCo/shz.de

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Mit dem knapp fünfwöchigen Verfahren soll der Rahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung zum zweigleisigen Ausbau abgesteckt werden.

Mit einer sogenannten „Online-Konsultation“ will das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in den nächsten knapp fünf Wochen die öffentliche Beteiligung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zum geplanten Ausbau der Marschbahn in Nordfriesland durchführen. Dabei geht es aber nicht um die eigentliche Umweltverträglichkeitsprüfung, sondern zunächst darum, den Rahmen dafür abzustecken. Das Verfahren beginnt an diesem Donnerstag, 12. Januar, und dauert bis zum 13. Februar.

Die eingleisigen Abschnitte zwischen Niebüll und Klanxbüll (13 Kilometer) sowie zwischen Morsum und Tinnum (sechs Kilometer) gelten als Nadelöhre auf der stark frequentierten Strecke zwischen Festland und Sylt. In den kommenden Jahren sollen sie deshalb ein zweites Gleis erhalten.

Wer wird beteiligt?

Das Verfahren sieht laut einer Mitteilung der Deutschen Bahn die Veröffentlichung der Umwelt-Unterlagen und die anschließende Gelegenheit zur Stellungnahme von Behörden, den sogenannten Trägern öffentlicher Belange, wie etwa Umweltverbände, und der betroffenen Öffentlichkeit vor.

Einsehbar sind die Unterlagen für die Dauer der Online-Konsultation den Angaben zufolge auf der Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier finden sich auch Informationen und Kontaktdaten für eine mögliche Stellungnahme. Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen zur Einsicht auch in der Gemeindeverwaltung von Sylt und im Amt Südtondern aus. Auch auf den Seiten der Gemeinde Sylt und des Amtes Südtondern im Internet sind sie abrufbar. Stellungnahmen müssen bis zum 13. Februar 2023 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden.

Möglichst breite Basis

Auf Grundlage der Unterlagen und der eingegangenen Stellungnahmen legt das EBA den Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung fest. Durch die Berücksichtigung möglichst vieler Aspekte solle sichergestellt werden, dass der Einfluss des Ausbaus auf die Umwelt so gering wie möglich ausfällt, heißt es in der Mitteilung.

Die Streckengeschwindigkeit soll für den Personenverkehr auf 140 statt bisher 100 Stundenkilometer ausgebaut werden. Für den Abschnitt Morsum–Tinnum wird das ebenfalls geprüft. Dies soll die Fahrzeit verkürzen sowie die Qualität und Pünktlichkeit auf der anfälligen Marschbahnstrecke verbessern, so die DB.

Mehr Tempo durch spezielles Gesetz

Die Ausbaustrecke ist eines von acht Eisenbahnprojekten in Deutschland, die unter das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes (MgvG) fallen. Durch das Gesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren von Infrastrukturmaßnahmen beschleunigt werden.

Der Abschnitt Morsum–Tinnum wurde im Gegensatz zum dem Abschnitt auf dem Festland noch nicht in das Bundesschienenwegeausbaugesetz aufgenommen. Dies ist jedoch geplant. Wann genau die DB Netz AG mit dem Ausbau beginnt, steht noch nicht fest.

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